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Steuerberater als gerichtliche Vertreter in Corona-Hilfe-Streitfällen
Eine neue Rolle vor dem Hintergrund erheblicher Erfahrung im Bewilligungsverfahren
Steuerberater dürfen ihre Mandanten nicht nur in Abgabenangelegenheiten in verwaltungsgerichtlichen Prozessen begleiten, sondern seit Juli 2021 diese vor den Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Streitigkeiten um Corona-Hilfen vertreten. Möglich macht das eine sachliche Erweiterung des § 67 Abs. 2 Satz 2 VwGO. Eine Vertretung durch Steuerberater als „prüfende Dritte“ ist durchaus sinnvoll, da sie regelmäßig die Corona-Hilfen zuvor für ihre Mandanten beantragt haben. Sie sind mit deren tatsächlicher und finanzieller Situation sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen der Auszahlungsvoraussetzungen vertraut. Zur erfolgversprechenden Vertretung ist es allerdings unerlässlich, einige wesentliche Aspekte des Verwaltungsgerichtsverfahrens zu kennen und zu beachten. Dies betrifft hauptsächlich Fragen der Begründetheit der Klage. Dadurch lassen sich eventuelle Fehler vermeiden und taktisch vorteilhafte Erwägungen besser miteinbeziehen.
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I. Die beschränkte Vertretungsbefugnis vor Verwaltungsgerichten
[i]StB dürfen schon länger in Abgabenangelegenheiten vertretenSchon seit einigen Jahren dürfen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Abgabenangelegenheiten ihre Mandanten S. 553gerichtlich vo...