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Ertragsteuerliche Fallstricke bei Einkünften von Influencern
Zur Relevanz des neuen Erlasses vom 2.7.2024 für die Beratungspraxis
Mit dem Erlass des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom hat die Finanzverwaltung erstmalig differenzierter zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von digital agierenden Stpfl. (sog. Influencer) Stellung bezogen. In dem neuen Erlass wird auf relevante Einkunftsarten, die Einkünfteermittlung und in diesem Zusammenhang stehende Betriebseinnahmen und -ausgaben von Influencern näher eingegangen. Im Folgenden wird kurz erläutert, wie die berufliche oder betriebliche Tätigkeit eines Influencers generell aussieht (Kapitel I). Anschließend werden einzelne ertragsteuerliche Problemstellungen näher beleuchtet (Kapitel II bis IV). Hierbei handelt es sich um Fragen zur steuerlichen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht, die Einkünfteabgrenzung und gewerbesteuerliche Fallstricke sowie um die generelle Nichtanwendbarkeit jüngerer BFH-Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Behandlung des sog. kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts einer natürlichen Person.
Sixt, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Influencern, StuB 2/2023 S. 80, NWB GAAAJ-30791
Was ist bei Influencern generell steuerlich zu prüfen?
Auf welche Verwaltungsauffassung kann gegenwärtig zurückgegriffen werden?
Wie ist der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts eines Influencers ertragsteuerlich zu behandeln?
I. Was macht eigentlich ein Influencer?
[i]Happe, Influencer im
Steuerrecht, BBK 20/2024 S. 934,
NWB RAAAJ-76685
Wagner/Fietz,
Umsatzsteuerliche Beurteilung von Influencern, USt direkt digital 15/2023
S. 11, NWB IAAAJ-45029 Influencer (aus dem
Englischen „to influence“ = beeinflussen,
einwirken, prägen) sind Personen, die aus eigenem Antrieb Inhalte (Text, Bild,
Audio, Video) zu einem Themengebiet in hoher und regelmäßiger Frequenz
veröffentlichen und damit eine soziale
Interaktion initiieren. Dies erfolgt über
internetbasierte Kommunikationskanäle wie
Blogs und soziale Netzwerke wie Facebook,
Instagram, YouTube oder
Snapchat. Aus der Masse der Social-Media-Nutzer ragen
Influencer heraus, da sie mit ihrer Tätigkeit hohe
Reichweiten erzielen können.