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Influencer im Fokus steuerstrafrechtlicher Ermittlungen
Auswertung des sog. Influencer-Datenpakets durch die Finanzverwaltungen NRW und Hamburg
[i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 Die Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen v. hat sich in kürzester Zeit wie ein Lauffeuer verbreitet: „Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: LBF NRW wertet Influencer-Datenpaket aus“. Hierbei soll laut eigener Angabe der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung ein strafrechtlich relevanter Steuerbetrug mit einem Volumen von rd. 300 Mio. € im Raume stehen. Auch die Finanzverwaltung Hamburg hat eine umfassende Branchenprüfung angekündigt (s. Pressemitteilung v. 17.7.2025). Aus aktuellem Anlass beleuchtet der nachfolgende Beitrag die sich daraus insbesondere für das Berufsbild der Influencer ergebenden steuerrechtlichen Fallstricke – sowohl aus steuerstrafrechtlicher als auch aus materiell-rechtlicher Sicht. Darüber hinaus zeigt der Beitrag bestehenden Handlungsbedarf und Verteidigungsstrategien auf. In entsprechenden Fällen muss die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige eruiert werden. Die nun öffentlich gewordenen Datenpakete erhöhen den Druck und die Wahrscheinlichkeit einer Tatentdeckung, die eine strafbefreiende Selbstanzeige ausschließt.
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I. Hintergrund
[i]Datensätze geben Hinweise auf nicht versteuerte Gewinne aus Werbung und AbosDie Steuerfahndung...