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STFAN Nr. 11 vom

Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung ab 2025

Von Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Die E-Rechnung kommt – die Umsetzung der Einführung erfolgte durch das Wachstumschancengesetz. Inzwischen hat auch das BMF mit Datum vom (KIEHL NWB KAAAJ-68891) sein finales Anwendungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Der Beitrag stellt die Aufgaben, die nunmehr auf Unternehmer und Steuerberater zukommen, vor, ohne die technischen Neuerungen bis ins letzte Detail zu beschreiben.

Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Übergangsfristen

Die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Rechnung trifft ab dem Leistungen zwischen Unternehmen (sog. B2B). Hierbei müssen Leistender und Leistungsempfänger im Inland ansässig sein. Allerdings wurden verschiedene Übergangsfristen eingefügt, die die technische Umsetzung erleichtern sollen.

Allgemeine Übergangsregelung bis zum

Allen Unternehmen ist es gem. § 27 Abs. 38 Satz 1 Nr. 1 UStG weiterhin erlaubt, Rechnungen in Papierform auszustellen. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben zulässig, allerdings ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich. Somit ist es nicht sicher, dass Unternehmen auch wirklich die ...