Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung Leibrenten: Neues Revisionsverfahren vor dem BFH
I. „Musterverfahren“ geht vor den BFH
[i]Schindler/Braun, NWB 11/2020 S. 784Mit Gerichtsbescheid v. hat der 3. Senat des FG des Saarlandes eine Klage, in der es im Rahmen einer Einkommensteuerfestsetzung um die Frage der doppelten Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer Zusatzkasse gem. § 22 EStG ging, als unbegründet abgewiesen (, NWB VAAAJ-67632). Die Klage richtete sich (u. a.) gegen die (vermeintlich) doppelte Besteuerung einer Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Veranlagungszeitraum 2019. Geltend gemacht wurde eine Vielzahl von Einwendungen gegen das Alterseinkünftegesetz und die vom BFH entwickelte Methodik zur Berechnung einer doppelten Besteuerung. Das Finanzgericht schloss sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an und wies die Klage ab. Eine grundsätzliche Bedeutung sah es (wohl nur) in einem Punkt; gleichwohl ließ es die Revision unbeschränkt zu. [i]Revision eingelegt, Az. beim BFH: X R 9/24Somit hat der BFH jetzt die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu überprüfen. Die Revision ist anhängig unter X R 9/24.
II. Revisionsbegründung
1. Normenklarheit
[i]Art. 20 Abs. 3 GGDie Rechtsfrage, ob § 22 Nr. 1 Satz 3 B...