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Die E-Rechnung – von der Pflicht zur Kür
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1702Obwohl im Detail noch unklar ist, wie das nach der ViDA-Initiative der EU-Kommission vorgesehene elektronische Meldesystem aussehen wird, verpflichtet der deutsche Gesetzgeber durch die Neufassung des § 14 UStG mit dem Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) im Inland ansässige Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer eine E-Rechnung zu stellen. Unternehmen und ihre Berater sollten sich daher schnellstmöglich auf die E-Rechnung vorbereiten, da vor allem größere Kunden oder Lieferanten darauf drängen könnten, bereits deutlich vor der gesetzlichen Übergangsfrist, auf die E-Rechnung überzugehen.
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Gesetzliche Vorgaben
[i]Norm EN 16931Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss den Vorgaben der Norm EN 16931 entsprechen (§ 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG).
Die Vorgaben sind technologieoffen. Die bestehenden Formate der X-Rechnung oder ZUGFeRD-Rechnung gewährleisten die vorgegebene Auswertbarkeit.
Für den Leistungsempfänger besteht bei E-Rechnungspflic...