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NWB Nr. 14 vom Seite 926

Diensthandy, WhatsApp und Datenschutz – (wie) geht das zusammen?

Zur Rolle des Datenschutzes in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Alexander Hamminger

Das Thema der erlaubten Privatnutzung von Diensthandys wirft einige datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragen auf, die insbesondere im Fall einer streitigen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses relevant werden können. Das , NWB YAAAJ-56952) hat im vergangenen Jahr in einer umfassend begründeten Entscheidung einige praxisrelevante Antworten auf die Fragen gefunden.

I. Erlaubte private Nutzung von WhatsApp auf einem Diensthandy

[i]Seit Inkrafttreten der DSGVO wird über die Frage diskutiertSpätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die (private) Nutzung von E-Mail-Accounts und Messengerdiensten (z. B. WhatsApp oder Signal) auf Mobiltelefonen oder Tablets, die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden (sog. Dienst- oder Firmenhandys), gesetzeskonform möglich ist, Gegenstand reger Diskussionen. Gleiches gilt für die Frage, ob aus rechtlichen Gründen eine Untersagung von privaten E-Mails über den Firmen-Account oder von privaten Nachrichten über Messengerdienste geboten ist und welche rechtlichen Folgen bei einer (ggf. nicht erlaubten) Privatnutzung drohen.

[i]Generelle FrageDie dazu gegebenen Antworten...Datei öffnen

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