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NWB Nr. 12 vom Seite 789

Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2024

Gesetzliche Änderungen und Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts von A bis Z

Prof. Dr. Klaus Olbertz

Das Jahr 2024 brachte zahlreiche beachtenswerte arbeitsrechtliche Entwicklungen hervor. Dies betrifft sowohl den Bereich der Gesetzgebung als auch den Bereich der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Hierüber gibt der vorliegende alljährlich seit 2018 erscheinende Beitrag einen praxisrelevanten Überblick.

I. Gesetzliche Entwicklungen

1. Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

[i]Lockerung diverser Schriftformerfordernisse seit dem 1.1.2025Am trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft, das auch zur Anpassung arbeitsrechtlicher Regelungen geführt hat. Insbesondere wurde in einigen Bereichen die bisher gesetzlich vorgeschriebene strenge Schriftform (§ 126 BGB) durch die flexiblere elektronische Form (§ 126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) ersetzt. Verlangt das Gesetz Schriftform, muss ein Vertrag oder Dokument schriftlich abgefasst, von den beteiligten Parteien eigenhändig mit dem eigenen Namen unterschrieben und in dieser Form dem jeweiligen Empfänger ausgehändigt werden. Bei (nur) vorgeschriebener Textform muss der Vertrag oder das Dokument nicht handschriftlich unterschrieben sein; hier genügt eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärende...

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