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NWB Nr. 12 vom Seite 741

Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2024

Prof. Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 789Auch im Arbeitsrechtsjahr 2024 war wieder viel los. Dies betrifft den Bereich der Gesetzgebung, vor allem aber auch den Bereich der Rechtsprechung, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu verschiedenen praxisrelevanten Themen belegen. Hier nur einige Beispiele.

[i]Prüfung schlechter anonymer AG-Bewertung muss möglich sein Arbeitgeberbewertungsportale: Gegen schlechte anonyme Unternehmensbewertungen auf Arbeitgeberbewertungsportalen können sich Arbeitgeber (verbessert) zur Wehr setzen. Nach (vorläufiger) Auffassung des OLG Hamburg sind die Portale verpflichtet, die Klarnamen der Verfasser an den Arbeitgeber weiterzugeben, damit dieser die Echtheit der Bewertungen nachprüfen kann. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Löschung der Bewertung verlangen.

AU-Bescheinigung: Der [i]Erschütterter BeweiswertBeweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist erschüttert, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung Attest(e) vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt (BAG).

Diskriminierungsschutz: ...

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