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NWB Nr. 7 vom Seite 483

Zulässige und unzulässige Überwachung im Arbeitsleben

Möglichkeiten und Grenzen des offenen und verdeckten Kameraeinsatzes durch Arbeitgeber

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Die Bedeutung der Videoüberwachung ist in der betrieblichen Praxis hoch. Die Qualität der Aufzeichnungen verbessert sich mit fortschreitender technischer Entwicklung. Videotechnik kommt inzwischen in vielen Betrieben zur Sicherung von Gebäuden, Werkshallen und Firmeneigentum zum Einsatz. Auch die Steuerung und Überwachung von Prozessen kann durch Kameras optimiert werden. In diesem Zusammenhang sind installierte Videokameras vielfach nicht gezielt auf die [i]Olbertz, NWB 21/2018 S. 1547 Überwachung des eigenen Personals gerichtet. Gleichwohl bleibt es nicht aus, dass auch Arbeitnehmer gefilmt und die Aufnahmen (vorübergehend) gespeichert werden. Damit werden auch die Rechte der Beschäftigten berührt. Es wundert daher nicht, dass sich auch die Rechtsprechung – wie jüngst das Bundesarbeitsgericht (, NWB BAAAJ-46025, 2 AZR 297/22, NWB GAAAJ-49120, 2 AZR 298/22, NWB AAAAJ-49122, 2 AZR 299/22, NWB QAAAJ-49121) in gleich mehreren Verfahren – mit Fragen zulässiger und unzulässiger (Video-)Überwachung beschäftigen muss.

I. Gesetzlicher Rahmen

[i]Rechtsbeeinträchtigung in Abhängigkeit von den Umständen des EinzelfallsWie stark im Fall der Videoüberwachung der Eingriff in das Recht am eigenen Bild als Bestandteil de...

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