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Überwachung von Arbeitnehmern als Ausdruck von Compliance
Grundsätze sowie Zulässigkeit und Grenzen einzelner Maßnahmen
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber mit dem Verdacht konfrontiert wird, dass einer oder mehrere seiner Arbeitnehmer sich arbeitsvertragswidrig verhalten hat bzw. haben. Um Klarheit über diesen Verdacht zu erlangen, kann der Arbeitgeber ein nachvollziehbares Interesse haben oder unter Compliance-Aspekten sogar verpflichtet sein, den Verdachtsfall aufzuklären. Hierbei bewegt sich der Arbeitgeber jedoch häufig auf dünnem rechtlichen Eis, berühren die denkbaren Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen doch regelmäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, dessen Recht auf allgemeine Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) sowie das hieraus abgeleitete Beschäftigtendatenschutzrecht, bei deren Verletzung dem Arbeitgeber empfindliche Sanktionen drohen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über mögliche Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen und erläutert deren jeweilige rechtliche Voraussetzungen und Grenzen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Compliance als Aufgabe der Geschäftsleitung
[i]Einhaltung von Recht, Gesetz und internen RichtlinienDer Begriff Compliance erfasst die E...