LStH H 9.6 (Zu § 9 EStG)

Zu § 9 EStG

H 9.6 Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten

Allgemeines

> (BStBl I S. 1228), Rz. 47 ff.

Dreimonatsfrist

> (BStBl I S. 1228), Rz. 53 ff.

Erstattung durch den Arbeitgeber

  • steuerfrei >§ 3 Nr. 13, 16 EStG, >R 3.13, 3.16

    Die Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als nach >§ 9 Abs. 4a EStG, > (BStBl I S. 1228), Rz. 47 ff. als Reisekosten angesetzt werden dürfen. Eine zusammengefasste Erstattung unterschiedlicher Aufwendungen ist möglich >R 3.16 Satz 1. Zur Erstattung im Zusammenhang mit Mahlzeitengestellungen bei Auswärtstätigkeit > (BStBl I S. 1228), Rz. 73 ff.

  • pauschale Versteuerung

    bei Mahlzeitengestellungen

    >§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG und (BStBl I S. 1228), Rz. 94 ff,

    bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen

    >§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG und (BStBl I S. 1228), Rz. 58 ff.

  • Nachweise

    Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch ersichtlich sein müssen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (> BStBl II S. 289).

Mahlzeitengestellung und Verpflegungsmehraufwendungen

> (BStBl I S. 1228), Rz. 64 ff. und 73 ff.

Pauschbeträge bei Auslandsreisen

  • > (BStBl I S. 2076) ab

  • >R 9.6 Abs. 3

Verpflegungsmehraufwendungen

  • Arbeitnehmer haben bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden (> BStBl II S. 567).

  • Kürzung der Verpflegungspauschalen >§ 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG und (BStBl I S. 1228), Rz. 73 ff.

Werbungskostenabzug bei Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber

Wurden Reisekosten vom Arbeitgeber – ggf. teilweise – erstattet, ist der Werbungskostenabzug insgesamt auf den Betrag beschränkt, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung übersteigt (> BStBl 1992 II S. 367). Dabei ist es gleich, ob die Erstattung des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 13, 16 EStG oder nach anderen Vorschriften steuerfrei geblieben ist, z. B. durch Zehrkostenentschädigungen i. S. d. § 3 Nr. 12 EStG (> BStBl II S. 635).

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LAAAJ-57198