Zu § 38 EStG
H 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeberbegriff
>R 19.1, H 19.1
Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung zwischen international verbundenen Unternehmen > (BStBl I S. 2179) , Tz. 4.3.3 und (BStBl 2022 II S. 562)
Inländischer Arbeitgeber
Auch ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber, der im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat, ist nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG inländischer Arbeitgeber (> BStBl 1978 II S. 205).
Bei Arbeitnehmerentsendung ist Arbeitgeber das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen, das den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen >§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Leiharbeitnehmer
Nach besonderen Regelungen in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist entweder die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar oder mehrere Vertragsstaaten haben das Besteuerungsrecht > (BStBl I S. 2179) , Tz. 4.3.4).
Zuständiges Finanzamt
Zuständiges Finanzamt für ausländische Verleiher >H 41.3
Fundstelle(n):
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LAAAJ-57198