LStH H 38.3 (Zu § 38 EStG)

Zu § 38 EStG

H 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeberbegriff

  • >R 19.1, H 19.1

  • Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung zwischen international verbundenen Unternehmen > (BStBl I S. 2179) , Tz. 4.3.3 und (BStBl 2022 II S. 562)

Inländischer Arbeitgeber

  • Auch ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber, der im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat, ist nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG inländischer Arbeitgeber (> BStBl 1978 II S. 205).

  • Bei Arbeitnehmerentsendung ist Arbeitgeber das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen, das den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen >§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Leiharbeitnehmer

Nach besonderen Regelungen in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist entweder die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar oder mehrere Vertragsstaaten haben das Besteuerungsrecht > (BStBl I S. 2179) , Tz. 4.3.4).

Zuständiges Finanzamt

Zuständiges Finanzamt für ausländische Verleiher >H 41.3

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LAAAJ-57198