Bilanzreport 2023 …
... Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte
StuB-Herausgeber Dr. Norbert Lüdenbach stellt in seinem Beitrag „Bilanzreport 2023“ ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres vor. Eine Auswahl: So hat sich etwa das BMF zur Abschreibung von Gebäuden nach der tatsächlichen Nutzungsdauer und zur Bilanzierung von Genussrechten geäußert. Der BFH hat u. a. zur Wirtschaftsguteigenschaft von Kryptowährungen, zur Unterscheidung entgeltlicher und unentgeltlicher Transaktionen bei Übertragung von Wirtschaftsgütern an eine Personengesellschaft sowie zur korrespondierenden Bilanzierung bei Innengesellschaften geurteilt.
Das neue Mindeststeuergesetz ab
Das finale deutsche Mindeststeuergesetz (MinStG) vom dient der Umsetzung der MinBestRL. Mit der nationalen Umsetzung der MinBestRL implementiert Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 als Teil der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken sowie zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen. Prof. Dr. Tina Hubert gibt in ihrem einen Überblick.
Zur Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
Die ältere Rechtsprechung des V. Senats des BFH, wonach Bruchteilsgemeinschaften umsatzsteuerlich Unternehmer sein können, ist in der jüngeren Vergangenheit nun durch mehrere Entscheidungen aufgegeben worden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung können auch Bruchteilsgemeinschaften Unternehmer sein. Somit besteht eine Divergenz zur aktuellen Rechtsprechung des V. Senats des BFH. Der Gesetzgeber reagierte indes auf die Rechtsprechung des BFH und änderte § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG mit Wirkung zum dahingehend, dass die Unternehmereigenschaft unabhängig davon zu betrachten ist, ob der Unternehmer nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Pascal Bender stellt die Diskussion rund um die Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften dar.
BVerfG zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen PersGes
Das BVerfG hat am den bereits länger erwarteten Beschluss zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften veröffentlicht (Beschluss vom - 2 BvL 8/13). Laut BVerfG ist die Norm des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verfassungswidrig, soweit sie eine Buchwertübertragung zwischen solchen Gesellschaften ausschließt. Das BVerfG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer rückwirkenden Neuregelung und eröffnet bis dahin die (rückwirkende) Möglichkeit des buchwertneutralen Wirtschaftsguttransfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften. Wir werden noch ausführlich auf diesen Beschluss zurückkommen.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 2/2024 Seite 1
OAAAJ-56938