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Die einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Regressforderungsausfalls aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft
[i]Deutschländer in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 8. Aufl. 2023, NWB XAAAJ-28202 Mit Urteil v. - IX R 2/22 ( NWB XAAAJ-46784) hat der BFH erstmals zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Ausfalls der Regressforderung aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft in einem sog. Altfall, d. h. vor Geltung des im Zuge des sog. JStG 2019 eingeführten § 17 Abs. 2a EStG, entschieden. Ob diese Entscheidung wirklich schon den Endpunkt in der Rechtsprechungsentwicklung zum Konkurrenzverhältnis „§ 17 EStG/§ 20 EStG“ in der Fallgruppe der stehen gelassenen Darlehen und Kreditsicherungsmittel (in der Regel Bürgschaften) für sog. Altfälle markiert (vgl. Demuth, NWB 35/2023 S. 2399, NWB RAAAJ-47317), und ob und inwieweit diese Entscheidung möglicherweise auch auf die sog. Neufälle übertragbar ist – hilfsweise im Wege der Auslegung – wird im nachfolgenden Beitrag analysiert. Komplettiert wird der Beitrag durch die Präzisierung des maßgeblichen Zeitpunkts der Verlustberücksichtigung in Bürgschaftsfällen.
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I. Hintergrund
[i]Kahlert, NWB 13/2020 S. 903Durch die mit dem sog. JStG 2019 eingeführte Vorschrift des § 17 Abs. 2a EStG wurden neben gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensverlusten (§ 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG) auch gesellschaftsrech...BStBl 2010 I S. 832BStBl 2019 I S. 257BStBl 2022 I S. 897BStBl 2020 II S. 831BStBl 2020 II S. 833BStBl 2021 II S. 600BStBl 2022 I S. 897