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Einkünfteerzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften
Rechtsprechung und Einzelfragen
[i] Anemüller, Handbuch privater Kapitaleinkünfte, NWB Verlag, Herne. 3. Aufl. 2023. ISBN: 978-3-482-65563-0. Einkünfte sind steuerlich nur dann anzusetzen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Die Kriterien für das Vorliegen dieser Absicht sind bei den sieben Einkunftsarten des EStG teilweise unterschiedlich. Durch die ab 2009 eingeführte Abgeltungsteuer sind auch bei den Kapitaleinkünften besondere Regeln zu beachten.
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I. Überblick
1. Andere Einkunftsarten
a) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und andere Gewinneinkunftsarten
[i]Hänsch/Wessels, Liebhaberei bei Gewinneinkünften, Grundlagen, NWB FAAAG-88725 Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich die Betätigung als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Die Gewinnerzielungsabsicht ist somit ausdrücklich gesetzliches Tatbestandsmerkmal. Fehlt diese Absicht, liegt in der Regel ein sog. Liebhabereibetrieb vor. Verluste und Gewinne aus einem solchen Betrieb sind einkommensteuerlich irrelevant.
[i]GewinnerzielungsabsichtDie Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, auf deren Vorliegen anhand objektiver Umstände ges...BStBl 1984 II S. 751, 765 ff.BStBl 2000 II S. 674