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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 519/18

Gesetze: EStG § 15a Abs. 1 Satz 2 ; EStG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

Keine Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei Kapitaleinkünften ohne Vermögenseinlage

Leitsatz

Ohne Leistung einer zu einer endgültigen Schuldbefreiung führenden Vermögenseinlage liegt weder eine typische noch eine atypisch stille Gesellschaft vor, so dass auch keine berücksichtigungsfähigen Werbungskostenüberschüsse bei Einkünften aus Kapitalvermögen anerkannt werden können.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 47
DStRE 2023 S. 1441 Nr. 23
NAAAJ-41634

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 18.11.2021 - 4 K 519/18

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