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BFH | Tarifliche Einkommensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen
Der Kläger war im Streitjahr 2011 Alleingesellschafter der in den Niederlanden ansässigen A-BV, welche Alleingesellschafterin der ebenfalls in den Niederlanden ansässigen B-BV war. Der Kläger hatte der B-BV Darlehen gewährt, aus welchen ihm Zinsen zugeflossen waren.
Diesen Kapitalertrag würdigte das Finanzamt als Einkünfte, welche vom besonderen Steuersatz des § 32d Abs. 1 EStG erfasst wurden. Mit Änderungsbescheid unterwarf das Finanzamt die Erträge im Jahr 2016 der tariflichen Einkommensteuer, da es sich bei dem Gläubiger der Kapitalerträge um eine dem Anteilseigner nahestehende Person handele (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F.). Die hiergegen erhobene Klage wiesen sowohl das FG Düsseldorf als auch der BFH als unbegründet ab.
[i]FG Düsseldorf, Urteil v. 18.5.2021 - 10 K 1362/18 E, NWB VAAAH-86281 sowie IWB 7/2023 S. 251, NWB JAAAJ-37079Die Vorausset...