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FG Düsseldorf | Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen an Kapitalgesellschaften
Der Kläger war im Streitjahr 2011 Alleingesellschafter der in den Niederlanden ansässigen A-Holding BV, die Alleingesellschafterin der ebenfalls in den Niederlanden ansässigen B-BV war. Der Kläger hatte der B-BV Darlehen gewährt, aus welchen ihm Zinsen zugeflossen waren. Diesen Kapitalertrag würdigte das Finanzamt (zunächst) als Einkünfte, welche vom besonderen Steuersatz des § 32d Abs. 1 EStG erfasst wurden. Mit Änderungsbescheid vom Dezember 2016 erfasste das Finanzamt die Zinserträge allerdings als nunmehr der tariflichen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, wogegen sich der erfolglose Einspruch richtete.
[i]Hier lag ein Näheverhältnis gem. § 32d Abs. 2 a. F. vorDas Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab. Die Voraussetzungen des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. seien im Streitfall gegeben. Ein Näheverhältnis sei auch dann gegeben, wenn der Gläubig...