Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung
1. Aufl. 2023
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10 Äquivalenzprinzipien – Vergleich von Äpfeln und Birnen?
10.1 Überblick
Bewerten heißt vergleichen. Im Grundsatz gilt, dass dabei nicht Äpfel und Birnen miteinander verglichen werden sollten. Übertragen auf die Unternehmensbewertung – wir halten uns die Kapitalwertformel vor Augen – muss zwischen der zu diskontierenden Größe und dem Kalkulationszinssatz Vergleichbarkeit gegeben sein. Diese Vergleichbarkeit wird als Äquivalenz gefordert. Mit Verweis auf die Barwertformel der ewigen Rente spricht man auch von der Vergleichbarkeit von Zähler und Nenner. Äquivalenz muss in diesem Sinne z. B. hinsichtlich des Risikos, des Arbeitseinsatzes und der Besteuerung gegeben sein. Es wäre eben sinnbefreit, den stabilen Zinsertrag einer Spareinlage mit den potenziell hohen, aber auch risikoreichen Erträgen aus einem Investment in ein Start-up-Unternehmen vergleichen zu wollen. Entsprechend ist auf die Äquivalenz des erforderlichen Arbeitseinsatzes im Zähler und Nenner zu achten und dabei entweder einheitlich vor oder nach Steuern zu bewerten. Diese Themen werden nachfolgend kurz behandelt. Darüber hinaus sind auch die Themen der Laufzeitäquivalenz, Kaufkraftäquivalenz, Ausschüttungsäquivalenz un...