Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwicklung und Brennpunkte der Personengesellschaftsbesteuerung
Ein Standpunkt
Grundlagen und Details der transparenten Mitunternehmerbesteuerung mit all ihren „Steuerkuriositäten“ – wie etwa den gesellschafterspezifischen Sonder- und Ergänzungsbilanzen – sind seit langem in der Diskussion. Gesetzgebung, Praxis und Rechtsprechung ringen um sachgerecht austarierte Lösungen zwischen Einheit der Gesellschaft und Vielheit ihrer Gesellschafter. Momentan ist manches im Umbruch. Denn das für die Praxis hochbedeutsame „Recht der Personengesellschaftsbesteuerung“ ist in den vergangenen Jahren stark in Bewegung geraten. Stichworte sind: Optionsmöglichkeit gem. § 1a KStG für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, das MoPeG mit der ausdrücklichen Abschaffung des bereits durch die BGH-Rechtsprechung als eigene Rechtsträgerschaft verstandenen Gesamthandsvermögens sowie die immer neuen Wirren um Betriebsaufspaltungskonstellationen mit ihren Rechtsfolgen. Hinzu kommt: Die Besonderheiten der deutschen Mitunternehmerbesteuerung sind im Ausland bei internationalen Aktivitäten zunehmend schwer vermittelbar. Der Beitrag nimmt einige dieser Entwicklungen und Brennpunkte der Personengesellschaftsbesteuerung in den Blick und entwickelt einen (höchst subjektiven) „Standpunkt“ zu denkbaren konzeptionellen Fortentwicklungen.
Gehrmann, Personengesellschaft, infoCenter, NWB TAAAB-17518
Was sind prägende Merkmale der Personengesellschaften?
Welche aktuellen Entwicklungen bestehen bei der Personengesellschaftsbesteuerung?
Welche Folgerungen lassen sich daraus ziehen?
I. Ausgangspunkt: Die „bunte Welt“ der Personengesellschaften mit unterschiedlichen „Besteuerungsbedürfnissen“
[i]Kahle, Zur Ertragsbesteuerung
der Personengesellschaften nach MoPeG und KöMoG, StuB 23/2022 S. 881,
NWB LAAAJ-27192
Kahle,
Besonderheiten der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften,
in: Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1340,
NWB CAAAH-92818 Personengesellschaften
haben im meist familiengeführten deutschen
Mittelstand eine herausragende Bedeutung. Grund dafür ist
– neben den Vorteilen etwa bei der Rechnungslegung, der fehlenden
Mitbestimmung sowie den gesellschaftsrechtlichen Freiheitsgraden – nicht
zuletzt das Ertragsteuerrecht mit dem sehr flexibel handhabbaren sog.
Transparenzgebot.
Nicht die Personengesellschaft selbst, sondern ihre
Gesellschafter – man spricht von steuerlichen Mitunternehmern –
unterliegen mit ihren „Gewinnanteilen“ und
„Sondervergütungen“ der Ertragsbesteuerung
(§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) mit Besonderheiten bei der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1
Satz 3 GewStG). Unmittelbare Verlustverrechnungen zwischen verschiedenen
Einkunftsquellen einer Person sind im Grundsatz denkbar. Allerdings verfügt die
Personengesellschaft selbst über eine „begrenzte
Steuerrechtssubjektivität“ als
Gewinnermittlungseinheit. Buchwertverknüpfte Übertragungsmöglichkeiten etwa
zwischen Sonderbetriebsvermögen und dem Gesellschaftsvermögen sowie flexible
Übertragungen von § 6b-Rücklagen sind Folge der Vielheitsbetrachtung; auf der
anderen Seite werden Gewinne der Personengesellschaft unabhängig vom
Entnahmeverhalten des Naturalgesellschafters progressiv einkommensbesteuert.