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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Insolvenz- und sanierungsrechtliche Auswirkungen
Zum tritt nach langjährigen Vorarbeiten das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, in Kraft. Zentraler Regelungsgegenstand ist zwar das Recht der Personen- und Personenhandelsgesellschaften, so dass eine Veränderung des Insolvenz- und Sanierungsrechts kein unmittelbares Anliegen dieser Reform ist. Die Neuregelungen berühren jedoch Grundfragen der Verfassung dieser Gesellschaften und haben mittelbar Auswirkungen auf die insolvenz- und sanierungsrechtliche Behandlung dieser Gesellschaften, denen in diesem Beitrag nachgegangen werden soll.
Das MoPeG erweist sich als behutsame, aber begrüßenswerte Modernisierung des gesamten Rechts der Personen- und Personenhandelsgesellschaften. Auf Grundlage dieser Reform besteht nun für das Recht der GbR, oHG und KG ein moderner und flexibler Regelungsrahmen, der einige Unsicherheiten der bisherigen Rechtslage beseitigt und praxisgerechte und pragmatische Lösungen ermöglicht.
Im Verhältnis zum Insolvenz- und Sanierungsrecht lässt das Reformgesetz einige Fragen offen, die für die Praxis Unsicherheiten erzeugen können, z. B. ob es zustimmender Gesellschafterbeschlüsse für das StaRUG-Verfahren bedarf.
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