StuB Nr. 12 vom Seite 1

Zum Beibehaltungswahlrecht nach BilMoG …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... bei Rückstellungen

Diskussionen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen sind häufig Streitpunkte in Betriebsprüfungen. Es verwundert daher nicht, dass sich die Finanzgerichte regelmäßig mit diesen Streitfragen befassen müssen. Streitgegenstand sind hier oftmals nicht nur die steuerbilanziellen Vorschriften, sondern aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes auch die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der BFH hatte sich in der Entscheidung IV R 24/19 nun mit der Rechtsfrage zu beschäftigen, ob und inwiefern das handelsrechtliche Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auch steuerlich anzuerkennen ist. Dem Urteil wurde bereits vor Veröffentlichung der Entscheidung in der Literatur eine erhebliche Breitenwirkung attestiert (vgl. Marx, StuB 2019 S. 885, NWB HAAAH-36202). Das BFH-Urteil umfasst zwei wesentliche Aussagen:

  • Zum einen schließt sich der IV. Senat der Rechtsprechung des XI. Senats an, nach der der handelsrechtliche Wert der Rückstellung die Obergrenze für den steuerbilanziellen Rückstellungswert bilde. Denn § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG begründe keinen absoluten Vorrang, sondern wirke nur begrenzend.

  • Zum anderen sei das in Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB normierte Wahlrecht auch steuerbilanziell zu berücksichtigen.

Insgesamt bringt die Entscheidung zu Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für viele Unternehmen eine lang erwartete Klärung der Rechtslage, wie der Beitrag von Solowjeff/Krummel ab zeigt.

Zum Bezugspunkt der Wesentlichkeitsbemessung bei steuerlichen RAP

Zwecks Vereinfachung und Bürokratieabbau hat der Gesetzgeber im Rahmen des JStG 2022 eine Wesentlichkeitsregelung in § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG geschaffen, die durch einen dynamischen Verweis auf § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG an die GWG-Grenze gekoppelt ist. Hierdurch können die Bilanzierenden von der Einbeziehung von unwesentlichen Beträgen in die steuerliche Rechnungsabgrenzung wahlweise Abstand nehmen. Fraglich ist, welcher Betrag zur Festlegung der Wesentlichkeit des einzelnen Sachverhalts maßgeblich ist – entweder die vor dem Abschlussstichtag anfallende Ausgabe bzw. Einnahme als solche oder nur der abgrenzungswürdige Teil der jeweiligen Ausgabe oder Einnahme, der in den entsprechenden Rechnungsabgrenzungsposten eingehen würde. Bense gibt ab die dazu vertretenen Meinungen wieder.

Das BMF-Schreiben zu umsatzsteuerlichen Reihengeschäften

Nach über drei Jahren hat das BMF endlich das lange erwartete Verwaltungsschreiben zur Anwendung der seit dem geltenden neuen Vorschriften für Reihengeschäfte veröffentlicht. Prätzler stellt ab die Kernelemente des BMF-Schreibens dar und beleuchtet potenziell problematische Aspekte.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 12/2023 Seite 1
NWB QAAAJ-41740