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Recht auf Mandatspause in der Geschäftsführung – mehr als ein Signal?
Gesetzgeber führt den temporären Widerruf der Organstellung u. a. wegen Elternzeit ein
In Gesellschaft, Wirtschafts- und Arbeitswelt haben sich in den vergangenen Jahren Wertvorstellungen und Überzeugungen erheblich verändert. Die Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen den Elternteilen verschiebt sich genauso wie die Begrifflichkeit der Familie als solche. Und der demografische Wandel sorgt in allen Bereichen für enorme Herausforderungen. Diese und weitere gesellschaftliche Veränderungen wurden und werden durch den Gesetzgeber nachvollzogen, teilweise auch gezielt befördert, unterstützt oder jedenfalls beeinflusst. Das Recht, als Geschäftsführer aus persönlichen Gründen eine Mandatspause einzulegen (vgl. § 38 Abs. 3 GmbHG), gehört hierzu.
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I. Gesetzgeberische Umsetzung europäischer Vorgaben
[i]Gesetzgeber und reale Verhältnisse verändern die ArbeitsweltDurch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde zum die Elternzeit eingeführt (BGBl 2006 I S. 2748), die sich seitdem wachsender Beliebtheit erfreut. Die Ziele der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie auch die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und die Erhöhung der Geburtenzahlen stehen dabei im Vordergrund. Um diese Ziele zu befördern, wird u. a. in die Ausgestaltung der Arbeitswelt eingegriffen. Aber auch der auf dem Arbeitsmarkt deut...