Online-Nachricht - Montag, 19.12.2022

Gesetzgebung | Energiepreispauschale für Studierende (Bundesrat)

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten i. H. von 200 €. Nach dem Bundestag hat am auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 €. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.

Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie wird weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.

Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 € haben:

  • Studierende

  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,

  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie

  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.

Beantragung der Pauschale:

  • Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, liegen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders. Deshalb muss die Energiepreispauschale von den Studierenden beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschülern beantragt werden.

  • Bund und Länder entwickeln gemeinsame eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Der Bund wird hierfür die Kosten tragen. Weitere Details dazu sind derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Bund und Ländern. Ziel ist eine möglichst schnelle Auszahlung.

  • Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben. Das Gesetz soll am in Kraft treten.

Weitere Entlastungen für Studierende:

  • BAföG-Reform: Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die bereits zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist. Damit können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren.

  • Heizkostenzuschuss: Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Mit diesem ersten Heizkostenzuschlag erhalten BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie Aufstiegs-BAföG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, pauschal einmalig 230 €. Dieser wird zurzeit ausgezahlt.

    Ein zweiter Heizkostenzuschuss i. H. von 345 € kommt. Er wurde im September vom Bundeskabinett beschlossen und ist nun auch vom Bundesrat gebilligt worden. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende des Jahres beziehungsweise Anfang 2023 geplant.

  • Energiepreispauschale: Im September haben einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € erhalten. Sie wurde zusammen mit dem Lohn ausgezahlt. Wer neben dem Studium arbeitet (zum Beispiel in einem Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt, hat diese Pauschale auch bekommen.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB NAAAJ-29439