Online-Nachricht - Freitag, 03.02.2023

EPP | Studenten müssen sich gedulden (hib)

Die Beantragung der Energiepreispauschale (EPP) für Studenten sowie Fachschüler ist derzeit noch nicht möglich. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion v. hervor (BT-Druck. 20/5441).

Zur geplanten Auszahlung der EPP i.H. von 200 € führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses – Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) – ist zum in Kraft getreten. Für den Vollzug des Gesetzes sind die Länder zuständig.

  • Auf der Grundlage der etablierten föderalen Kooperation im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes arbeiten Bund und Länder mit Hochdruck an der Umsetzung der Einmalzahlung über eine zentrale digitale Antragsplattform. Ziel ist ein schlankes und unbürokratisches Antragsverfahren. Der Bund bietet dafür eine zentrale Auszahlungsstelle durch die Einbindung der Bundeskasse an.

  • Das konkrete Startdatum für Antragstellung und Auszahlung hängt insbesondere von der Schaffung der rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für die Bewilligung durch die Länder ab. Die Finalisierung des Antragsverfahrens wird erst auf dieser Grundlage möglich sein. Die Abstimmungen mit allen 16 Ländern dazu laufen derzeit. Die Auszahlung soll schnellstmöglich und noch in diesem Winter erfolgen.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 82 (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAJ-32673