Online-Nachricht - Montag, 20.02.2023

Energiekrise | EPP für Studenten (BMBF)

Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung nach dem EPPSG soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein. Hierauf weist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den FAQ zur Einmalzahlung der EPP für Studenten hin.

Hintergrund: Der Bundestag hat das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung entlastet werden. Denn gerade für sie sind die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel häufig eine besondere Belastung.

Die Einmalzahlung i.H. von 200 € muss von den Anspruchsberechtigten beantragt werden. Bund und Länder bereiten zurzeit eine zentrale digitale Antragsplattform vor.

Die einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 € soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein.

Hinweis:

Detaillierte Informationen darüber, wie die Einmalzahlung beantragt werden kann und wie Antragsberechtigte vorbereitend tätig werden können (so ist für die Antragstellung bspw. die Einrichtung eines sog. BundID-Kontos erforderlich), hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de veröffentlicht. Dort sind ebenfalls FAQs zur Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler veröffentlicht.

Quelle: FAQ des BMBF zur Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler (Stand: ) (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-34061