Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt III: Forstbetriebsverbände
§ 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
1Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. 2Sie beschließt über
die Höhe der Umlagen und Beiträge;
den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
die Entlastung des Vorstandes;
die Änderung der Satzung;
den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
die Auflösung des Forstbetriebsverbandes;
die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-25393