Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt II: Forstbetriebsgemeinschaften
§ 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft
Die Forstbetriebsgemeinschaft muß mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe haben:
Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben;
Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte;
Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes;
Bau und Unterhaltung von Wegen;
Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung;
Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für mehrere der unter den Nummern 2 bis 5 zusammengefaßten Maßnahmen.
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XAAAJ-25393