Ertragsteuerlicher Formwechsel: Aus der atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG
Das FG Baden-Württemberg musste sich in seinem rechtskräftig gewordenen Judikat vom 29.7.2021 mit der Umgestaltung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG befassen. Die Grundlagen und Rahmenbedingungen des Urteils werden herausgearbeitet.