Alleintragung der Steuerschuld für sich und den Anteil des Ehepartners
Verkauft ein Ehepartner Wertpapiere und erzielt daraus einen steuerpflichtigen Gewinn (§ 17 EStG), zu dem die Eheleute im betroffenen Steuerjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wobei ein Ehepartner gänzlich die Steuernachzahlung entrichtet, d. h. er trägt seinen und den Anteil des anderen Ehepartners, dann erhebt sich die Frage, ob die Erfüllung des letztgenannten Anteils eine Schenkung zugunsten des anderen Ehepartners darstellt.