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Einstweiliger Rechtsschutz bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3552Das ) hat sich mit dem umstrittenen Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern in einer Zweipersonen-Gesellschaft befasst. In der Entscheidung hat das Gericht im Einklang mit hierzu bereits ergangener Rechtsprechung die im Wettbewerbsrecht entwickelten Vorgaben an die Dringlichkeit von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf das Gesellschaftsrecht übertragen.
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Einstweilige Untersagung von Maßnahmen der Geschäftsführung
[i]Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und -grundesInsbesondere in der Zweipersonen-GmbH kann bei Auseinandersetzungen mit Geschäftsführern einstweiliger Rechtsschutz erforderlich werden. Es ist grds. anerkannt, dass einem abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer im Weg der einstweiligen Verfügung Maßnahmen der Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft untersagt werden können. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die antragstellende Partei einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund glaubhaft zu machen. Das angerufene Gericht kann in diesem Verfahren allerdings dahinstehen lassen, ob ein Verfügungsa...