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Die Teilungsversteigerung in der Praxis
Die Teilungsversteigerung nach § 180 Abs. 1 ZVG wird in der Praxis oft als der letzte Ausweg empfohlen und gesucht, um im Erb- und Familienrecht die Auseinandersetzung von Immobilienvermögen zu erzielen. Der Antrag ist schnell gestellt, die Muster sind im Internet kostenfrei herunterzuladen und müssen nur mit wenigen Anlagen ergänzt werden. Wenn man mit dem Thema nicht erfahren ist, übersieht man aufgrund des niederschwelligen Eintritts, dass man in Wahrheit ein fehler- und damit haftungsträchtiges Minenfeld betreten haben kann.
Anna-Maria Achter-Weyers sensibilisiert Berater im ersten Teil für die im Zusammenhang mit der Teilungsversteigerung stehenden Haftungsrisiken und zeigt Optionen für eine erfolgreiche Gestaltung als Antragsteller und gelungene Einflussnahme als Antragsgegner auf.
In einem folgenden zweiten Teil stellt sie die Besonderheiten der Teilungsversteigerung unter Eheleuten und bei der Erbengemeinschaft dar.
Das Verfahren der Teilungsversteigerung erfüllt nicht die Hoffnung „auf schnelles Geld“.
Die Einleitung eines Verfahrens muss sorgfältig und ggf. sogar von langer Hand vorbereitet werden. Teilungsversteigerung ist kein „Schnellschuss“.
Als Berater gilt: die Bandbreite de...