Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
4. Aufl. 2018
ISBN: 978-3-470-65444-7
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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (4. Auflage)
9. Arbeitsrecht
Übersicht zum Arbeitsrecht
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Arbeitsvertrag | Der Arbeitsvertrag ist nach
§ 611 BGB ein Dienstvertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber
seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. | |
Form des
Arbeitsvertrages | Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist
nicht formgebunden (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Für Arbeitnehmer, die länger als einen Monat eingestellt werden (§ 1 NachwG), hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (§ 2 Abs. 1 NachwG). | |
Inhalt des
Arbeitsvertrages |
| |
Probezeit | längstens für die Dauer von sechs
Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). | |
befristeter
Arbeitsvertrag | Die Befristung eines Arbeitsvertrages
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4
TzBfG). Bei einer unwirksamen Befristung (z. B. mündlich) gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 Satz 1 TzBfG). Ist die Befristung nur wegen Mangels ... |