Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
4. Aufl. 2018
ISBN: 978-3-470-65444-7
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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (4. Auflage)
6. Unternehmensformen
Übersicht zur BGB-Gesellschaft
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Begriff,
§ 705 BGB | Mindestens zwei Personen
schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen. | |
Gründung | Anzahl der
Gründer | Mindestens zwei Gesellschafter. Bei
Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und die
Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 112 BGB). |
Form des
Gesellschaftsvertrages | Grundsätzlich ist keine bestimmte Form
vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform jedoch üblich). Werden
Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht, ist die notarielle Beurkundung des
Gesellschaftsvertrages erforderlich. | |
Zweck der
Gesellschaft | jeder erlaubte gemeinsame Zweck, der
keine (!) Kaufmannseigenschaft erfüllt:
| |
Mindestkapital bei
Gründung | Ein Mindestkapital ist nicht
erforderlich. | |
Handelsregist... |