Umsatzsteuerbefreiung von Online-Bildungsangeboten
Bildungsangebote sollen als Leistungen im Bereich des Gemeinwohls grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Aus der Digitalisierung und den Möglichkeiten des Internet ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung der befreiten Bildungsleistung von (steuerpflichtigen) elektronischen Leistungen und zur Reichweite des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Ein aktuelles BGH-Urteil sorgt hier aktuell für erhebliche Unsicherheit.