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Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Gesellschafter
und C-380/24 ; Agrupacio de Neteja Sanitaria, AIE und Educat Serveis Auxiliars SCCL
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die von einem Personenzusammenschluss an seine Gesellschafter, die im Gesundheits- bzw. Erziehungsbereich tätig sind, erbrachten Reinigungsleistungen steuerbefreit sind.
I. Leitsätze
Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach Dienstleistungen, die von einem selbständigen Zusammenschluss von Personen erbracht werden, nicht als Dienstleistungen für „unmittelbare Zwecke“ im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden können, wenn sie für die von diesen Personen ausgeübte, von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeit erforderlich, aber aufgrund ihres allgemeinen Charakters nicht ausschließlich mit dieser Tätigkeit verknüpft sind.
Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom ist dahin auszulegen, dass er einer Auslegung einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach grundsätzlich eine Wettbewerbsverzerrung oder die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung vorliegt, wenn die von einem selbständigen Zusammenschluss von Personen zugunsten seiner Mitglieder erbrachten Dienstleistungen aufgrund ihres all...