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Umsatzsteuer als ersatzfähiger Schaden bei Instandsetzungsleistungen an Bundesautobahnen
Die Frage, ob Umsatzsteuer Bestandteil eines ersatzfähigen Schadens i. S. des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ist, beschäftigt Rechtsprechung und Praxis seit Jahren – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Zivilrecht, Versicherungsrecht und Umsatzsteuerrecht. Mit o. g. Urteil hat der VI. Zivilsenat erkennbar an die bereits ergangenen Entscheidungen ( und ) angeknüpft und hat seine bisherige Linie zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Instandsetzungsleistungen im Rahmen des sogenannten A-Modells konsequent fortgeführt. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die im Rahmen der Beseitigung von Unfallschäden an Bundesautobahnen anfallende Umsatzsteuer einen ersatzfähigen Schaden der Bundesrepublik Deutschland darstellt, auch wenn die Instandsetzung durch eine Konzessionsnehmerin bzw. deren Auftragnehmer erfolgt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Betreiber- und Konzessionsmodelle, Versicherer sowie für die steuerliche Einordnung von Schadensersatzleistungen im öffentlichen Bereich.
I. Leitsätze (nicht amtlich):
Wird eine Bundesautobahn im Rahmen eines Konzessionsmodells („A-Modell“) nach einem ...