Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, wird IAS 1 ersetzt durch den am 9.4.2024 veröffentlichten IFRS 18. Der Beitrag erläutert, worauf sich die Praxis wird einstellen müssen – und dass man mit Umstellungsmaßnahmen besser früher als später beginnen sollte.
Die ESMA veröffentlichte am 27.5.2024 den 29. Auszug aus der Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen. Sie betreffen die IFRS-Rechnungslegung und die Berichterstattung alternativer Leistungskennzahlen (APM).
In dieser Folge geht es um die Rückwärtsänderung nach IAS 8 und IDW RS HFA 6 eines nicht offengelegten IFRS-Konzernabschlusses, wenn zwei Jahre nach der Erstanwendung nach IFRS 1 eine Fehlerkorrektur notwendig wird.
Der Beitrag zeigt die bisherigen Schwierigkeiten bei der bilanziellen Abbildung von Energielieferverträgen (Power Purchase Agreements) bei erneuerbaren Energien und wie die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 dem entgegenwirken sollen, insbesondere im Hinblick auf die own use exemption.
Die Mindestbesteuerung nach Pillar 2 beschäftigt nicht nur die Steuerabteilungen, sondern auch die Rechnungslegungsexperten der ganzen Welt und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Der Beitrag skizziert den Hintergrund und die Auswirkungen für die Praxis.
Die jüngste IFRS IC-Konferenz am 11.6.2024 befasste sich im Wesentlichen mit den Themen „IFRS 8 – Angabe von Erträgen und Aufwendungen nach Segmenten“ und „IAS 7 – Klassifizierung von Marginzahlungen“, deren Sachstand dieser Beitrag kompakt zusammenfasst.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, werden diese nicht gem. § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens. Diesen Streit entschied am 25.10.2023 der BFH.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Der IASB hat im November 2023 den Entwurf ED/2023/5 „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital“ veröffentlicht.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für April 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die EU will die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um derzeit zwei Jahre nach hinten verschieben. Das haben die Vertreter der Mitgliedstaaten im Februar 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte das Paket Ende Juni 2024 in Kraft treten; der neue Termin ist jetzt Ende Juni 2026. Damit haben vor allem kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umsetzung, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch sollten sich die Betriebe vorbereiten, da mit einer weiteren Verschiebung nicht zu rechnen ist. Ausführliche Informationen zur CSR-Richtlinie erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/q2e0e und https://go.nwb.de/7g9z0.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für März 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet. Grund ist, dass das Amt damit dem Umstand Rechnung tragen will, dass es immer noch Nachwirkungen der Corona-Pandemie gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/lt0e7.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert. Die neue Fassung berücksichtigt u. a. Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO).
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.