Stichprobenumfänge in Abhängigkeit der festgelegten (Toleranz-)Wesentlichkeit
Die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes stellt ein Spannungsfeld dar: Das Prüfungsurteil wird mit hinreichender Sicherheit getroffen (ISA [DE] 200, Tz. 11); bei der Prüfungsaussage bleibt ein Restrisiko. Der Abschlussprüfer möchte dieses minimieren und haftungsrechtliche Konsequenzen durch Schlechtleistung unbedingt vermeiden, gleichzeitig soll die Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags nicht leiden. Der Beitrag zeigt, welche Auswirkungen sich im Nachgang zu einer Wesentlichkeitsfestlegung im Hinblick auf (Mindest-)Stichprobenumfänge ergeben können.