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Wirtschaftsprüfung

IDW //

IDW PS 983 in neuer Fassung veröffentlicht

Kürzlich hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) den IDW Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Internen Revisionssystemen“ in neuer Fassung als IDW PS 983 n. F. (12.2025) veröffentlicht. Anpassungen gegenüber der bisherigen Fassung ergaben sich zum einen aus den ab dem 9.1.2025 anzuwendenden neuen Global Internal Audit Standards (GIAS) des Institute of Internal Auditors (IIA) und zum anderen aus seit der Vorgängerfassung verabschiedeten und in Kraft getretenen nationalen Gesetzen sowie aktualisierten Anwendungshinweisen zur EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) aus dem IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers. Auf eine grundsätzliche Überarbeitung des Standards, insbesondere seiner Anpassung an IDW PS 980 n. F. (09.2022) „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“, wurde verzichtet. Alle vorgenommenen Anpassungen wurden vom IDW gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Interne Revision e. V. (DIIR) erarbeitet. Der neugefasste Standard IDW PS 983 n. F. (12.2025) soll erstmals bei freiwilligen Prüfungen interner Revisionssysteme angewendet werden, die nach dem 6.1.2026 beauftragt werden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Textfassung des Standards ist in IDW Life Heft 1/2026 abgedruckt.

IDW //

IDW veröffentlicht Marktanalyse & Wettbewerbsanalyse für Wirtschaftsprüfer

Mitte Dezember des abgelaufenen Jahres veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) zusammengefasste Ergebnisse seiner aktuellen Marktstudie zur Markt- und Wettbewerbsanalyse für Wirtschaftsprüfer. Mit der Studie beauftragte das IDW die Deutsche Gesellschaft für Managementforschung (DGMF). Durchgeführt wurde die Studie unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Christoph Wamser. Inhaltlich untersucht wurden die gegenwärtige Aufstellung des Berufsstands und die strategischen Entwicklungen, die im Berufsstand notwendig werden. Die zentralen Studienergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Insgesamt fällt die Mandantenzufriedenheit sehr hoch aus. Tragende Säulen dessen sind Fachkompetenz, analytische Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit. Entwicklungspotenziale ergeben sich vor allem bei Branchenkompetenz, Vordenkertum und Digitalisierung sowie auch bei der Kundenorientierung. Hier sind Management- und IT-Consultants sowie spezialisierte Wettbewerber besser aufgestellt als der Berufsstand. Das solide Grundfundament für den Berufsstand bilden die Abschlussprüfung, die Finanz- und Steuerberatung, die Fachkompetenz und die Vertrauenswürdigkeit. Dabei gilt es, das hohe Niveau aufrecht zu halten. Als strategische Hebel werden von den Studienautoren u. a. die Entwicklung und Kommunikation zukunftsbezogener Standpunkte zu Technologien, Geschäftsmodellen und Trends und die entsprechende Angebotsverbreiterung empfohlen.

WPK //

Aktualisierte Fassung der Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz veröffentlicht

Kurz vor Weihnachten des abgelaufenen Jahres veröffentlichte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ihren Katalog mit „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ in der von ihrem Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz (VKI) nun mit Stand vom 17.11.2025 aktualisierten Fassung. Neben punktuellen Aktualisierungen und Klarstellungen betreffen die Änderungen insbesondere die Frage 2.2. Aufgenommen wurden darin u. a. Aspekte der beruflichen Verschwiegenheitspflicht bei der Nutzung von durch externe Dritte angebotene KI-Anwendungen sowie der Auswirkungen des KI-Einsatzes je nach Art, Umfang und Komplexität auf das Qualitätssicherungssystem. Im Einzelnen werden dazu in Frage 2.2. folgende Aspekte thematisiert:

IAASB //

Eng gefasste Änderungen von IAASB-Standards hinsichtlich der Nutzung der Tätigkeit externer Sachverständiger veröffentlicht

Anfang Januar dieses Jahres veröffentlichte das International Auditing and Assurance Board (IAASB) eng gefasste Änderungen an einigen Standards infolge des Projekts des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Nutzung der Tätigkeit von externen Sachverständigen. Änderungen daraus ergaben sich am International Standard on Auditing (ISA) 620 „Using the Work of an Auditor's Expert“, am International Standard on Review Engagement (ISRE) 2400 (Revised) „Engagements to Review Historical Financial Statements“, am International Standard on Assurance Engagement (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ sowie am International Standard on Related Services (ISRS) 4400 (Revised) „Agreed-upon Procedures Engagements“. Anzuwenden sind die eng gefassten Änderungen bei Prüfungen und prüferischen Durchsichten von Abschlüssen für Zeiträume mit Beginn am oder nach dem 15.12.2026 sowie bei Aufträgen für Bestätigungsleistungen oder ähnliche Leistungen, die am oder nach dem 15.12.2026 begonnen werden.

IDW //

IDW veröffentlicht Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD in aktueller Fassung

Die bis zum 31.12.2025 weiterhin nicht abgeschlossene Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wirkt sich auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung für das Jahr 2025 aus. Hinweise dazu gibt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in dem bereits Ende 2024 veröffentlichten und nun aktualisierten Katalog mit „Fragen und Antworten: Zur verspäteten Umsetzung der CSRD (Support) (19.12.2025)“. Den Aktualisierungen liegt die Annahme zugrunde, dass das Gesetzgebungsverfahren zum CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum 31.12.2025 nicht abgeschlossen sein und daher auch nicht vor Jahresende 2025 in Kraft treten wird. Danach gilt Folgendes:

APAS //

APAS veröffentlicht Arbeitsprogramm 2026

Im Januar dieses Jahres hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Als maßgebende Faktoren für die Festlegung der Schwerpunkte ihrer Inspektionen im Jahr 2026 nennt sie darin die unverändert schwache konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und die multiplen geopolitischen Krisen mit ihren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie die damit für deutsche Unternehmen weiterhin einhergehenden Herausforderungen.

EU //

Trilogverhandlungen über die EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeschlossen

Kurz vor Weihnachten des abgelaufenen Jahres billigte das Parlament der Europäischen Union (EU) die vorläufige Einigung von EU-Parlament und Rat der EU über die im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und den Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Aufgrund dessen sollen der Anwendungsbereich der CSRD nun auf Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. € und der Anwendungsbereich der CSDDD auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. € beschränkt werden. Die entsprechend geänderten, endgültigen Richtlinientexte müssen noch vom Rat der EU Union gebilligt werden, was als reine Formsache gilt. Anschließend werden die Änderungstexte im EU-Amtsblatt veröffentlicht, treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und müssen dann von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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