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Internationale Rechnungslegung

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Phase 2 der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland – Rückmeldefrist verlängert

Das DRSC hat am 22.3.2024 die Phase 2 der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland mit einem Online-Fragebogen für Ersteller von Jahres- und Konzernabschlüssen gestartet. Aufgrund der sehr großen Resonanz bei Erstellern von Jahres- und Konzernabschlüssen hat der DRSC mit Meldung vom 17.6.2024 die Rückmeldefrist verlängert.

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Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Am 30.5.2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) „Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)“ veröffentlicht. Zeitgleich wurde IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ geändert. Hiermit wird der Umfang der sich aus den Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 ergebenden Angabepflichten für die betreffenden Unternehmen limitiert.

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Entwurf zu Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 für Verträge über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Der IASB hat am 8.5.2024 den IASB ED/2024/3 „Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen“ veröffentlicht. Hiermit werden eng umrissene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen. Der IASB möchte vor dem Hintergrund des schnell wachsenden Markts für solche Energielieferungsverträge (sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPA)) sicherstellen, dass die IFRS Accounting Standards die Auswirkungen solcher Verträge besser abbilden.

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IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht

Der International Standards Accounting Board (IASB) hat am 9.5.2024 IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht. Damit soll es bestimmten Unternehmen – insbesondere solchen, die keine Finanzinstitute und nicht kapitalmarktorientiert sind – erlaubt werden, sofern sie in den öffentlich zugänglichen IFRS-Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss anzuwenden.

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