Beteiligungskettenverlängerungen und -kürzungen und ihre grunderwerbsteuerrechtlichen Folgen im Rahmen des § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG
Jüngst ist eine Reihe von Urteilen zu der Frage ergangen, unter welchen Bedingungen von einem sog. zählquotenrelevanten Übertragungsvorgang im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG auszugehen ist, wenn sich die Beteiligungsstruktur an einer grundbesitzenden Gesellschaft verlängert oder verkürzt.