Suchen Barrierefrei

Grund- & Grunderwerbsteuer

...
Grunderwerbsteuer //

Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung bei Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs (FG)

War der erste (rückgängig gemachte) Erwerbsvorgang nicht steuerbar und erfüllt erst die Rückgängigmachung dieses Erwerbsvorgangs den Tatbestand der Steuerbarkeit, ist § 16 Abs. 5 GrEStG nicht anwendbar. Der Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG steht dann nicht entgegen, dass der ursprüngliche Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß angezeigt worden war (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.7.2024 - 5 K 1668/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 30/24).

...
Grunderwerbsteuer //

Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2b GrEStG bei Verkürzung der Beteiligungskette (FG)

Die nach dem 30.6.2021 erfolgte Veräußerung aller Anteile an einer grundbesitzenden GmbH (Enkel-GmbH) durch ihre Alleingesellschafterin (Mutter-GmbH) an die Alleingesellschafterin der Mutter-GmbH (Großmutter-GmbH) unterliegt als sog. „Verkürzung der Beteiligungskette“ nach § 1 Abs. 2b GrEStG der Grunderwerbsteuer. Liegt eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft vor, spielen die mittelbaren Beteiligungsverhältnisse im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2b GrEStG keine Rolle (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.4.2024 - 5 K 2022/23; Revision anhängig, BFH-Az. II R 24/24).

...
Grunderwerbsteuer //

Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2b GrEStG bei Verlängerung der Beteiligungskette (FG)

Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG ist auch erfüllt, wenn nur die Beteiligungskette verlängert wird (hier: Ausgliederung zur Aufnahme einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische Personengesellschaft). Für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2b GrEStG kommt eine Steuerbefreiung nach § 5 GrEStG nicht in Betracht (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.4.2024 - 5 K 1696/23; Revision anhängig, BFH-Az. II R 16/24).

...
Grunderwerbsteuer //

Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft (BFH)

Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war (BFH, Urteil v. 8.10.2025 - II R 33/23; veröffentlicht am 18.12.2025).

...
Grunderwerbsteuer //

Zur Anwendung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. (FG)

Die auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. ist auch dann nicht auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar, wenn die 5-jährige Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a.F. bei der Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen war (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 8.10.2025 - 11 K 1987/25 GE; Revision anhängig, BFH- Az. II R 44/25).

...
Grunderwerbsteuer //

Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans (BFH)

Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden, wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall der Begünstigung nach § 5 Abs. 3 GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung begründeten Erwerbsvorgang zurück (BFH, Urteil v. 27.8.2025 - II R 50/21; veröffentlicht am 11.12.2025).

...
Grundsteuer //

Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht Baden-Württemberg (FG)

Für eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids reicht es nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Erforderlich ist zudem die Darlegung eines besonderen Aussetzungsinteresses (FG Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 23.7.2025 - 2 V 442/25 sowie v. 18.7.2025 - 2 V 440/25; Beschwerden nicht zugelassen).

...
Grundsteuer //

Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer (FG)

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auch wenn der Steuerpflichtige das Verkehrswertgutachten bereits während des Verwaltungsverfahrens einholen hätte können und sollen, es billigem Ermessen entspricht, die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens dem Finanzamt aufzuerlegen, wenn die vom Steuerpflichtigen durch den niedrigeren Grundsteuerwert im sechsjährigen Hauptveranlagungszeitraum erzielte Grundsteuerersparnis die Kosten des Gutachtens um mehr als das Doppelte übersteigt, wenn der vom Finanzamt zunächst angesetzte Grundsteuerwert zu einer erheblichen Überbewertung geführt hätte und die die Ursache des niedrigeren tatsächlichen Werts des Grundstücks (nur eingeschränkte Bebaubarkeit der Immobilie) schon während des Verwaltungsverfahrens offenkundig war (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2025 - 8 K 626/24).

...
Grundsteuer //

Höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen verstoßen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit (VG)

Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig (VG Gelsenkirchen, Urteile v. 4.12.2025 - 5 K 2074/25 (Essen), 5 K 3234/25 (Bochum), 5 K 3699/25 (Dortmund), 5 K 5238/25 (Gelsenkirchen); Urteile nicht rechtskräftig).

...
Grunderwerbsteuer //

Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person (BFH)

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird (BFH, Urteil v. 2.7.2025 - II R 19/22; veröffentlicht am 27.11.2025).

...
Grunderwerbsteuer //

Zweimalige Festsetzung für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing (BFH)

Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (BFH, Beschluss v. 27.10.2025 - II B 47/25 (AdV); veröffentlicht am 13.11.2025).

...
Grunderwerbsteuer //

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses (BFH)

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 42/21; veröffentlicht am 30.10.2025).

...
Grunderwerbsteuer //

Einhalten der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei einer Ausgliederung zur Aufnahme (BFH)

Bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwStG muss die fünfjährige Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG eingehalten werden. Die unterschiedliche Behandlung der Ausgliederung zur Neugründung und der Ausgliederung zur Aufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 GG (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - II R 31/22; veröffentlicht am 30.10.2025).

Loading...