Geldpolitik im Euroraum
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Der BGH verneinte die Haftung der BaFin wegen vermeintlich fehlerhafter Bilanzkontrolle bei der Wirecard AG. Dabei ließ er offen, ob die bis zum FISG zweistufig konzipierte Bilanzkontrolle mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar ist.
Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das OLG Koblenz (Urteil v. 3.2.2022 - 1 U 651/21) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Anfang Juni 2024 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2023 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren.
In seiner Sitzung Anfang Juni 2024 beschloss der Beirat der WPK die Vorschläge ihres Vorstands für Änderungen der Berufssatzung WP/vBP.
Als (Steuer-)Berater ist man zunehmend mit verschiedenen Formen von Krisenmandaten betraut. Dr. Daniel Sommer gibt einen Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des betroffenen (Steuer-)Beraters.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 8.2.2024 - IX ZR 137/22 seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung im Lohnmandat fortentwickelt.
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Der BGH verneinte die Haftung der BaFin wegen vermeintlich fehlerhafter Bilanzkontrolle bei der Wirecard AG. Dabei ließ er offen, ob die bis zum FISG zweistufig konzipierte Bilanzkontrolle mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar ist.
Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das OLG Koblenz (Urteil v. 3.2.2022 - 1 U 651/21) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Anfang Juni 2024 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2023 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren.
In seiner Sitzung Anfang Juni 2024 beschloss der Beirat der WPK die Vorschläge ihres Vorstands für Änderungen der Berufssatzung WP/vBP.
Als (Steuer-)Berater ist man zunehmend mit verschiedenen Formen von Krisenmandaten betraut. Dr. Daniel Sommer gibt einen Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des betroffenen (Steuer-)Beraters.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 8.2.2024 - IX ZR 137/22 seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung im Lohnmandat fortentwickelt.
Der VII. Senat des BFH musste über die Reichweite des § 6 Nr. 4 StBerG entscheiden. Fraglich war, ob die Norm neben den im Gesetzeswortlaut genannten Tätigkeiten auch damit in Zusammenhang stehende verwaltungsbehördliche Tätigkeiten umfasst.
Ein Rechtsanwalt, der Außenprüfungen begleitet, ist, weil er insoweit geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringt, Verpflichteter i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. e GwG. Diese Einschätzung des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 17.7.2023 - 18 L 786/23) hat das OVG Münster (Beschluss v. 7.5.2024 - 4 B 897/23) kürzlich in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen bestätigt.
Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften schließen regelmäßig Vergütungsvereinbarungen mit ihren Mandanten. Dabei werden die sonst anwendbaren Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abbedungen und die Tätigkeiten der Beratung und Vertretung werden nach dem konkreten Aufwand (minutengenau oder nach einer Taktung) erfasst und abgerechnet. Aber Vorsicht: Die Gerichte legen die Anforderungen an die wirksame Vereinbarung insbesondere einer höheren Vergütung (vgl. § 4 StBVV) streng aus.
In Teil 4 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) zu den Berufspflichten für die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen nach § 316 HGB werden in einigen Vorschriften Begriffe wie „verantwortlicher WP/vBP“ bzw. „verantwortlich tätiger WP/vBP“ verwendet. Im Fall der gesetzlichen Abschlussprüfung wurde das als zu unbestimmt und missverständlich beurteilt.
Mitte April dieses Jahres machte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gegen die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY, vormals Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt.
In den letzten Jahren waren in der schriftlichen StB-Prüfung neben den allgemein prüfungsrelevanten Themen, wie der Vorsteuerberichtigung (insbesondere an Grundstücken und Gebäuden), dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger und grenzüberschreitende Sachverhalte, vermehrt besondere Besteuerungsformen Gegenstand der Prüfungsklausur. Ihnen widmet sich daher der nachfolgende Beitrag. Er erläutert die prüfungsrelevanten Elemente, veranschaulicht die jeweiligen Auswirkungen mithilfe von kleinen Fällen und zeigt Ihnen auf, wo besondere Besteuerungsformen i. R. der Prüfungssachverhalte insbesondere Berücksichtigung finden können. Überprüfen Sie im Nachgang zu diesem Beitrag Ihren Lernstand und laden Sie die Übungsklausur aus dem Umsatzsteuerrecht von Hartl aus der NWB Datenbank herunter.
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
Das Thema der „reibungslosen“ Zusammenarbeit zwischen einem Mandanten und der Kanzlei ist einer der Dauerbrenner, wenn es um Kanzleimanagement geht. Schnell entsteht der Eindruck, dass der Mandant im Mittelpunkt steht und damit dem Steuerberater und seinen Mitarbeitenden „im Weg“. Auch wenn die meisten Mandanten sich redlich bemühen, die ihnen oft rätselhaften Vorgaben der Kanzlei (abgeleitet aus den Vorgaben, die die Finanzverwaltung und andere Behörden machen) zu erfüllen, gibt es immer wieder Mandanten, die durch ihr Verhalten für Unzufriedenheit in der Kanzlei sorgen. Dann steht die Frage im Raum, wie eine gute Zusammenarbeit auch mit „schwierigen“ Mandanten gelingen kann.