Zur Reichweite der Pflicht des Steuerberaters zur Sachverhaltsaufklärung
Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 13.8.2024 - 23 U 25/23, FAAAJ-98423) macht deutlich, dass bei der Mandatsbearbeitung eine aktive und zielgerichtete Kommunikation des Steuerberaters mit dem Mandanten unerlässlich ist, um möglichst sicherzustellen, dass der Steuerberater bei seiner steuerrechtlichen Bearbeitung von zutreffenden Sachverhalten ausgeht.