Suchen Barrierefrei

Rechtsprechung

...
Einkommensteuer //

Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (BFH)

Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (das heißt um mindestens 25%) unterschreitet. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen (BFH, Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).

...
Körperschaftsteuer //

Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Streubesitzdividenden einer Stiftung (FG)

Werbungskosten einer Stiftung, die im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden i. S. des § 8b Abs. 4 KStG stehen, sind bei der Einkommensermittlung grundsätzlich nach §§ 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 10 Satz 1 KStG i.V.m. §§ 2 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu berücksichtigen (FG Hamburg, Urteil v. 27.06.2025 - 5 K 9/25; rechtskräftig).

Umwandlungssteuerrecht //

Formwechselnde Umwandlung unter Berücksichtigung von verrechenbaren Verlusten nach § 15a EStG

Der X. Senat des BFH hat in seinem Urteil v. 19.3.2025 - X R 5/22 (JAAAJ-98024) entschieden, dass bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 ein verrechenbarer Verlust i. S. des § 15a EStG nicht abzugsfähig ist. Als Anschaffungskosten der Anteile gilt der von der übernehmenden Körperschaft angesetzte Wert, selbst bei unterlassener Zwangsaufstockung. Einbringungsgeborene Anteile existierten nur noch bis zum 31.12.2024. Ihre steuerlichen Folgen sind durch das JStG 2024 in den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 6 EStG verlagert worden. Die offensichtlichste Maßnahme zur Vermeidung des endgültigen Ausschlusses der Verrechnung eines verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG bei einem Formwechsel nach § 20 i. V. mit § 25 UmwStG nach heutiger Rechtslage liegt im Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten nach § 20 Abs. 2 UmwStG durch die übernehmende Körperschaft. Daneben sind weitere Gestaltungsmaßnahmen denkbar.

...
Schenkungsteuer //

Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe (FG)

Eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten ist nur gegeben, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist. Hinsichtlich der Gesamtgläubigerstellung bzgl. eines Zahlungsanspruchs kommt es auf die Abreden im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten an (FG Münster Urteil v. 18.9.2025 - 3 K 459/24 Erb; Revision nicht zugelassen).

...
Einkommensteuer //

Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs (BFH)

Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an BFH, Urteil v. 7.7.1992 - VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH, Beschluss v. 30.4.2013 - I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572: BFH, Urteil v. 2.7.2025 - XI R 27/22; veröffentlicht am 23.10.2025).

...
Corona //

Haftung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer Schutzimpfung (BGH)

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7.4.2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde. Danach trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler grundsätzlich nicht den behandelnden Arzt, sondern den Staat (BGH, Urteil v. 9.10.2025 - III ZR 180/24).

Lohnsteuer //

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Der BFH hat mit Urteil v. 17.6.2025 entschieden, dass bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG regelmäßig nicht in Betracht kommt, so dass Aufwendungen des Leiharbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und dem arbeitstäglich aufgesuchten Betrieb des Entleihers nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Umsatzsteuer //

EuGH bejaht Leistungskette bei In-App-Käufen über App-Stores

Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.

...
Verbraucherschutz //

Fernwärmepreise - vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur

Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich den Klagen in Kürze anschließen

...
Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen (BFH)

Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet (BFH, Urteil v. 15.5.2025 - V R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).

Umsatzsteuer //

Zum Unmittelbarkeitserfordernis der Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer

Mit Urteil v. 15.5.2025 hat der BFH in unionsrechtlicher Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG entschieden, das dort kodifizierte Erfordernis, dass die Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, stelle darauf ab, dass die Leistung allein oder zusammen mit den Leistungen anderer Einrichtungen die Ausbildung ermögliche, fördere, ergänze oder erleichtere. Unmaßgeblich ist demgegenüber, wer Leistungsempfänger und zivilrechtlicher Vertragspartner des selbständigen Lehrers ist.

Loading...