Heirat per Video-Call
Auslandsbezüge sind im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung keine Seltenheit. Aufgrund der zunehmenden Mobilität stellen sich immer wieder neue Fragen im Kontext des Kollisionsrechts.
Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die in § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB angeordnete zivilrechtliche Vorversterbensfiktion, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben, auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann.
Nachdem der BGH die Frage des Schenkungswiderrufs in einem Fall entschieden hatte, in dem der Elternteil sein Vermögen an eines seiner Kinder verschenkt hatte und die Sozialbehörde sodann versuchte, auf dieses Vermögen zuzugreifen (BGH, Urteil v. 16.4.2024 - X ZR 14/23, EAAAJ-66430), musste sich der BGH nun mit der Frage des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinds befassen (BGH, Beschluss v. 23.10.2024, XII ZB 6/24, FAAAJ-80784).
Vorfeldvereinbarungen gehen bei großen Geschäften dem eigentlichen Vertrag voraus. Sie legen einen zeitlichen Rahmen und Bedingungen fest, treffen aber auch Festlegungen und erklären generell die Absicht zur Einigung mit der anderen Partei. Dafür gibt es Muster und einige allgemeingültige Regeln.
Vom OLG München kamen jüngst zwei wichtige Entscheidungen zum Schriftformerfordernis für eigenhändig verfasste Testamente. Die Schriftform (§ 126 BGB) stellt dabei eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann.
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge sollen häufig Immobilien auf noch minderjährige Kinder des Erblassers übertragen werden. Die Ausführung eines solchen Geschäfts wirft wegen der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit der Kinder in der Beratungspraxis die Frage auf, ob das Geschäft für die Kinder nicht nur rechtlich vorteilhaft (vgl. § 107 BGB) ist. Ist die Frage zu bejahen, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der das Geschäft genehmigen kann, weil die Eltern dann von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen sind. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 18.4.2024 - V ZB 51/23, XAAAJ-67413) bringt für die Praxis Rechtssicherheit bei entsprechenden Gestaltungen.
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Der BGH hatte darüber zu urteilen, ob eine Steuerberaterin, die wegen ihrer steuerlichen Beratung zu einer Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, auch zu einem Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 7.11.2024 - III ZR 79/23, GAAAJ-80091). Lesen Sie im Folgenden, warum der BGH das abweisende Urteil des Berufungsgerichts aufhob und im Rahmen der Beurteilung des Gehilfenvorsatzes eine Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien verlangt.
Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die in § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB angeordnete zivilrechtliche Vorversterbensfiktion, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben, auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann.
Nachdem der BGH die Frage des Schenkungswiderrufs in einem Fall entschieden hatte, in dem der Elternteil sein Vermögen an eines seiner Kinder verschenkt hatte und die Sozialbehörde sodann versuchte, auf dieses Vermögen zuzugreifen (BGH, Urteil v. 16.4.2024 - X ZR 14/23, EAAAJ-66430), musste sich der BGH nun mit der Frage des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinds befassen (BGH, Beschluss v. 23.10.2024, XII ZB 6/24, FAAAJ-80784).
Vorfeldvereinbarungen gehen bei großen Geschäften dem eigentlichen Vertrag voraus. Sie legen einen zeitlichen Rahmen und Bedingungen fest, treffen aber auch Festlegungen und erklären generell die Absicht zur Einigung mit der anderen Partei. Dafür gibt es Muster und einige allgemeingültige Regeln.
Vom OLG München kamen jüngst zwei wichtige Entscheidungen zum Schriftformerfordernis für eigenhändig verfasste Testamente. Die Schriftform (§ 126 BGB) stellt dabei eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann.
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge sollen häufig Immobilien auf noch minderjährige Kinder des Erblassers übertragen werden. Die Ausführung eines solchen Geschäfts wirft wegen der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit der Kinder in der Beratungspraxis die Frage auf, ob das Geschäft für die Kinder nicht nur rechtlich vorteilhaft (vgl. § 107 BGB) ist. Ist die Frage zu bejahen, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der das Geschäft genehmigen kann, weil die Eltern dann von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen sind. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 18.4.2024 - V ZB 51/23, XAAAJ-67413) bringt für die Praxis Rechtssicherheit bei entsprechenden Gestaltungen.
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Der BGH hatte darüber zu urteilen, ob eine Steuerberaterin, die wegen ihrer steuerlichen Beratung zu einer Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, auch zu einem Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 7.11.2024 - III ZR 79/23, GAAAJ-80091). Lesen Sie im Folgenden, warum der BGH das abweisende Urteil des Berufungsgerichts aufhob und im Rahmen der Beurteilung des Gehilfenvorsatzes eine Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien verlangt.
Der Abschluss internationaler Geschäfte unterliegt von der Geschäftsanbahnung bis zum Zustandekommen des Vertrags eigenen Spielregeln. Hierbei müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, um zu einem rechtssicheren Vertragsschluss im internationalen Geschäftsverkehr zu kommen.
Die für das Jahr 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle enthält keine gravierenden Veränderungen. Sowohl die Selbstbehaltssätze als auch die Mindestbedarfsbeträge im Ehegattenunterhalt sind unverändert geblieben. Auch die darin eingearbeiteten Beträge für die angemessenen Wohnkosten (Warmmiete) wurden nicht angehoben.
Anfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft werden seitens der §§ 1942 und 1943 BGB zusammengeklammert behandelt und müssen in der Rechtsanwendung und Beratungspraxis sorgfältig voneinander unterschieden werden.
Weiterleitungsklauseln nach der BGH-Entscheidung v. 28.11.2023 - X ZR 11/21
Bei Nachfolgeberatungen fällt immer wieder das Stichwort des Testamentsvollstreckers; die Rechtsprechung befasst sich auch mit dem Thema. So hat der BGH (Beschluss v. 12.3.2024 - II ZB 4/23, NAAAJ-65374) kürzlich zur Rechtsstellung eines der Testamentsvollstreckung unterliegenden KG-Anteils entschieden.
In der Praxis kommt es bei Vermögensübergaben immer wieder vor, dass von mehreren Geschwistern nur ein Kind z. B. den Betrieb erhält und dieses an seine Geschwister eine Abfindung zahlt, da diese auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten und ansonsten benachteiligt wären.
Das OLG Hamburg hatte über Folgendes zu entscheiden: Kann ein auf einem Arbeitgeber-Bewertungsportal bewerteter Arbeitgeber die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn vom Portalbetreiber die Individualisierung eines Urhebers einer Bewertung nicht erfolgt und damit das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes zu dem Urheber nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss v. 8.2.2024 - 7 W 11/24, VAAAJ-70687)?
Sowohl im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau ist die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung („Kaution“) zulässig. Da der Vermieter dem Mieter einen Gegenstand von erheblichem Wert zum Gebrauch überlässt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mieters sich über die ganze Mietzeit durchaus verändern kann, ist die Vereinbarung sinnvoll. Hinzu kommt, dass der Mieter u. U. mit der Mietsache pfleglicher umgeht, wenn er am Ende seine Sicherheit zurückhaben möchte. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte der Vermieter allerdings einige Regeln einhalten.
Infolge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteile v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, MAAAG-80435) zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer wurden die Vorschriften dazu im Bewertungsgesetz (BewG) aufgehoben. Die zum 1.1.2025 anstehenden Anpassungen der Regelungen der Höfeordnung (HöfeO) sind notwendige Folgen dieser Aufhebung. Strukturelle Änderungen an der Systematik des Gesetzes werden aber nicht erfolgen.