Erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Jastrowschen Klausel
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
In der Praxis bestehen über das gesetzliche Erbrecht oftmals falsche Vorstellungen. Insbesondere Ehegatten gehen oftmals irrtümlich davon aus, dass sie sich bei gesetzlicher Erbfolge als Alleinerben beerben.
Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14, JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22, RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
In der Praxis bestehen über das gesetzliche Erbrecht oftmals falsche Vorstellungen. Insbesondere Ehegatten gehen oftmals irrtümlich davon aus, dass sie sich bei gesetzlicher Erbfolge als Alleinerben beerben.
Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14, JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22, RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.
Nachhaltigkeitsgebundene Unternehmensfinanzierungen knüpfen entweder an das ESG-Rating des Kreditnehmers („ESG linked Loans“) oder an dessen Einhaltung von betriebswirtschaftlichen Leistungskennzahlen in Form von Key-Performance-Indicators (KPIs) an („Sustainability linked Loans“). Finanzierungen mit variablen Zinssätzen, deren Konditionen an Nachhaltigkeitskriterien gebunden sind, eröffnen bei der Erreichung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele die Chance auf vergünstigte Kreditkonditionen.
In der ab dem 1.1.2024 geltenden „Düsseldorfer Tabelle“ sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf angepasst worden. Außerdem wurden die Einkommensgruppen geändert.
Wird der Erbe nicht nur von einem, sondern (aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge) mehreren Erben beerbt, entsteht unabhängig vom Willen der Beteiligten automatisch und zwangsläufig eine Erbengemeinschaft.
Selbständige (Bilanz-)Buchhalter sind häufig allein tätig und haben nicht selten termingebundene Aufträge oder zumindest Aufträge, deren Gegenstand an gesetzliche Fristen gebunden ist. Um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und letztlich den Geschäftsbetrieb sicherzustellen, ist daher für die Wechselfälle des Lebens zu planen.
Für die meisten verheirateten Paare ist die Ehe eine nicht wegzudenkende Konstante des Lebens. Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, meist in der Annahme, die Ehe werde lange bestehen. Zu diesen Entscheidungen gehören auch höchstpersönliche wie die über die Erbeinsetzung, die Wahl des Vorsorgebevollmächtigten, den im Rahmen einer Patientenverfügung Entscheidungsbefugten und manches mehr. Zeichnet sich das vorzeitige Ende der Ehe ab, müssen solche Entscheidungen revidiert und i. d. R. korrigiert werden.
Nach langem politischem Streit ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag am 8.9.2023 verabschiedet worden. Sie tritt am 1.1.2024 in Kraft. Das Gesetz enthält auch Änderungen des Mietrechts, die im Zusammenhang mit einem Heizungstausch stehen.
Im Gesellschaftsrecht schreitet die Digitalisierung schnell voran. Rechtliche Grundlagen bilden hier u. a. das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und das Gesetz zur Ergänzung der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG), so dass – wenn auch nicht in allen Konstellationen einer gesellschaftsrechtlichen Gründung – die Online-Beurkundung einer GmbH-Gründung seit August 2022 möglich ist. Das Erbrecht bleibt aber wohl zunächst analog. Ob der Gesetzgeber Sondervorschriften für die Errichtung digitaler Testamente in das Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen wird, ist eher Zukunftsmusik, sollte aber – mit Blick auf die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht – nicht aus den Augen gelassen werden.
Der Ausbau von Anlagen, durch die erneuerbare Energien genutzt werden können, begegnet in der Praxis verschiedenen Hindernissen, die auch das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten betreffen. Ziel des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), das als Regierungsentwurf seit dem 13.9.2023 vorliegt, ist es, diese Hindernisse zu beseitigen. Und um ggf. veränderten Bedürfnissen von Wohnungseigentümergemeinschaften entgegenzukommen, soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig reine Online-Versammlungen zulassen.
Schon bald nach der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 wurden Gestaltungen entwickelt, die das Wohnungseigentum entgegen der Grundidee, Wohneigentum bezahlbar zu machen, auch für Kapitalanlagemodelle nutzten. Im Lauf der Zeit kamen weitere Ideen dazu, um die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Vehikel für „unternehmerische“ Zwecke zu nutzen.
Übernimmt eine Ärztin die Studienkosten für ein Medizinstudium ihrer beiden eigenen Kinder sowie für ein weiteres befreundetes Kind, führt dies nicht zu Betriebsausgaben.