Suchen Barrierefrei

Rechnungswesen

...

Offenlegungspflicht: Kein Ordnungsgeldverfahren bis Mitte März 2026

Nach § 325 HGB müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlichen. Lassen Betriebe diese Frist verstreichen, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei unvollständiger oder nicht fristgerechter Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld kann bis zu 50.000 € betragen und wird als Zwangsgeld solange wiederholt festgesetzt, bis die Offenlegung erfolgt ist.

...

GoBD: Aktualisierung aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Grund für die Anpassungen sind gesetzliche Neuerungen, wie u. a. die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen zum 1.1.2025. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung ein.

Loading...