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Nachhaltigkeitsberichte: CSRD-Standards verschoben

Die EU will die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um derzeit zwei Jahre nach hinten verschieben. Das haben die Vertreter der Mitgliedstaaten im Februar 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte das Paket Ende Juni 2024 in Kraft treten; der neue Termin ist jetzt Ende Juni 2026. Damit haben vor allem kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umsetzung, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch sollten sich die Betriebe vorbereiten, da mit einer weiteren Verschiebung nicht zu rechnen ist. Ausführliche Informationen zur CSR-Richtlinie erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/q2e0e und https://go.nwb.de/7g9z0.

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Offenlegungspflicht: Gnadenfrist für verspätete Meldungen

Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet. Grund ist, dass das Amt damit dem Umstand Rechnung tragen will, dass es immer noch Nachwirkungen der Corona-Pandemie gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/lt0e7.

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Nachhaltigkeit: Mehr Unternehmen zur Berichtserstattung verpflichtet

Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.

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Unternehmensgröße: Schwellenwerte sollen angehoben werden

Die Europäische Kommission will die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen zum Jahreswechsel 2024 um mindestens 20 % anheben. Die Anhebung der Schwellenwerte hat u. a. Auswirkungen auf die Berichtspflicht. Beispielsweise müssen Unternehmen, die bislang als „große Kapitalgesellschaften“ gelten, ab 2025 den Lagebericht u. U. nicht mehr um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/x7ud4 und https://go.nwb.de/moh15.

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Ertragsteuern: Offenlegungspflicht beschlossen

Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. € müssen künftig länderbezogene Ertragsteuerinformationen veröffentlichen. Das hat der Bundestag beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2021/2101 umgesetzt. In Deutschland sind rund 500 Betriebe betroffen. Das Gesetz hat das Ziel, die steuerliche Lage dieser Unternehmen offenzulegen und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Im HGB sind jetzt u. a. Pflichten zur Erstellung und Offenlegung von Ertragssteuerinformationsberichten und Form der Berichte sowie Sanktionsvorschriften geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/hblxd.

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