WP/StB Dr. Stefan Bischof, Stuttgart.
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30.7.2024 Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht. IFRS 19 erlaubt es bestimmten Unternehmen, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss anzuwenden. Der Entwurf zielt darauf ab, die Angabepflichten aus neuen IFRS-Rechnungslegungsstandards und Änderungen, die zwischen Februar 2021 und Mai 2024 veröffentlicht wurden, zu reduzieren.