Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Der Beitrag beschreibt die Bilanzierung von Materialauschuss, der sich später (weitestgehend) ohne Aufarbeitung wieder für denselben Zweck einsetzen lässt, und geht auch auf nicht wiederverwertbare Ausschüsse oder Materialabfälle ein.
Der Beitrag zeigt den Einfluss klimabezogener Aspekte auf die Durchführung von Wertminderungstests nach IAS 36 im Hinblick auf die Zahlungsströme, den Ansatz der ewigen Rente und geht auch auf die Angabepflichten ein.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, werden diese nicht gem. § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens. Diesen Streit entschied am 25.10.2023 der BFH.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Der IASB hat im November 2023 den Entwurf ED/2023/5 „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital“ veröffentlicht.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für April 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die EU will die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um derzeit zwei Jahre nach hinten verschieben. Das haben die Vertreter der Mitgliedstaaten im Februar 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte das Paket Ende Juni 2024 in Kraft treten; der neue Termin ist jetzt Ende Juni 2026. Damit haben vor allem kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umsetzung, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch sollten sich die Betriebe vorbereiten, da mit einer weiteren Verschiebung nicht zu rechnen ist. Ausführliche Informationen zur CSR-Richtlinie erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/q2e0e und https://go.nwb.de/7g9z0.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für März 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet. Grund ist, dass das Amt damit dem Umstand Rechnung tragen will, dass es immer noch Nachwirkungen der Corona-Pandemie gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/lt0e7.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert. Die neue Fassung berücksichtigt u. a. Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO).
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.