Bilanzreport 2025 – Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Nachdem die Europäische Kommission am 4.7.2025 einen entsprechenden delegierten Rechtsakt erlassen hat, wurde am 8.1.2026 die delegierte Verordnung EU 2026/73 zur Taxonomie-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Am 16.12.2025 stimmte das EU-Parlament für die am 9.12.2025 zwischen EU-Parlament und EU-Ministerrat erzielte vorläufige Einigung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und der Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 11.12.2025 gezielte „Änderungen zu Angaben über Treibhausgasemissionen (Änderungen an IFRS S2)“ veröffentlicht. Hintergrund der Änderungen sind Rückmeldungen von Unternehmen zu spezifischen Anwendungsproblemen bei der Implementierung von IFRS S2. Die Änderungen umfassen – unter Wahrung der Informationsbedürfnisse der Anleger – Erleichterungen und Klarstellungen, um Unternehmen bei der Anwendung von IFRS S2 zu unterstützen. Zuvor hatte der ISSB am 28.4.2025 einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht.
Der Beitrag zeigt, wie das IASB die Bilanzierung dynamischer Risikosteuerungsaktivitäten weiterentwickelt: Ein neuer Bilanzposten soll Effekte zeitversetzt abgrenzen statt sofort ergebniswirksam zu erfassen – zu-nächst für Zinsanpassungsrisiken.
Im aktuellen Beitrag geht es um anteilsbasierte Vergütung nach IFRS 2: Je nach Art der Begleichung – Bar, Eigenkapital oder Wahlrecht – ergeben sich unterschiedliche Bilanzfolgen. Die Klassifikation als equity- oder cash-settled bestimmt Bewertung und Reporting.
Im aktuellen IFRS Beitrag steht das neue EFRAG-Diskussionspapier zur Verknüpfung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen im Fokus. Es zeigt, warum eine bessere Verzahnung von ESG- und Finanzangaben ein zentrales Qualitätsmerkmal der Berichterstattung ist.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2026 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Januar 2026 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die Finanzverwaltung hat das Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen neu gefasst. Es enthält u. a. Punkte zu internationalen Streitbeilegungsverfahren, zu Streitbeilegungsverfahren nach einem DBA und zum Streitbeilegungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für November 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Oktober 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für September 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Grund für die Anpassungen sind gesetzliche Neuerungen, wie u. a. die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen zum 1.1.2025. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung ein.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Das BMF hat eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht. Die GoBD wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst (BMF, Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088).
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.