Die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und die Verfolgungsverjährung im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Das OLG Köln entschied in einem Rechtsbeschwerdeverfahren über die Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Erfüllung der Offenlegungspflicht i. S. des § 325 HGB.