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Rechnungswesen

Abo Praxisfälle //

Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten einer GmbH bei Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen

Die Wirtschaftsprüferin ist seit mehreren Jahren mit der Prüfung des Abschlusses einer mittelgroßen GmbH beauftragt. Im August 2023 teilt der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit, dass er die GmbH auf sein Einzelunternehmen verschmelzen möchte. Die Verschmelzung soll im Oktober 2023 erfolgen. Weder Jahresabschluss noch Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 sind bislang aufgestellt.

Abo Internationale Rechnungslegung //

Auswirkungen der gestiegenen Zinsen sowie der Covid-19-Pandemie auf die Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten

Empirische Analyse der DAX40-Konzernabschlüsse

Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs auf die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte der DAX40-Unternehmen, auch vor dem Hintergrund, dass sich FASB und IASB jüngst entschieden haben, am impairment-only-Ansatz festzuhalten.

Abo Kompaktwissen //

Temporäre mangelnde Umtauschbarkeit von Fremdwährungen

Der IASB hat im April 2021 den Exposure Draft (ED)/2021/4 Lack of Exchangeability veröffentlicht, welcher mit Änderungen an IAS 21 Auswirkungen aus Änderungen von Wechselkursen aufwartet. Die Änderungen beziehen sich auf Situationen, in denen Wechselkurse durch staatliche Stellen ohne Marktmechanismus festgelegt werden. Die mangelnde Umtauschbarkeit ist bisher nur in temporären Fällen nach IAS 21, allerdings eher rudimentär, geregelt. Eindeutig betroffene Währungen – mindestens einer langfristigen mangelnden Umrechenbarkeit – sind derzeit das libanesische Pfund bzw. Dollar sowie der argentinische Peso. Unternehmen können dort – in extremen Fällen – nur sehr begrenzt lokale Währung in fremde Währung umtauschen. Eine mangelnde Umtauschbarkeit temporärer Natur mag darüber hinaus in anderen Ländern bestehen.

Abo IFRS_aktuell //

Nachbetrachtung zur IFRS 15 – Einführung aus europäischer Sicht

Der IASB hat am 29.6.2023 mittels eines sog. Request for Information (kurz: RFI) die interessierte Öffentlichkeit dazu aufgerufen, Auskunft zu den Erfahrungen mit IFRS 15 und etwaigen Herausforderungen zu geben. Die Anfrage stellt einen vorbereitenden Schritt für den sog. Post Implementation Review (kurz: PIR) dar, der den vom IASB zu befolgenden Due Process bei der Entwicklung neuer Standards abschließt. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die Rückmeldungen europäischer Stakeholder bereits am 24.7.2023 in Form eines sog. Draft Comment Letter (kurz: DCL) zusammengefasst, die im Folgenden fokussiert nachgezeichnet werden. Die Kommentierungsperiode für den RFI endet am 27.10.2023.

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DRSC übermittelt Stellungnahme an IASB zu Vorschlägen für Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (ED/2023/2)

Am 19.7.2023 hat der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) seine Stellungnahme zum Entwurf ED/2023/2 (Vorschläge für Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) an den IASB übermittelt. Die Stellungnahme ist eine von 108 Stellungnahmen zum Entwurf ED/2023/2, unter denen sich u. a. Stellungnahmen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und von global agierenden internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften befinden.

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IASB kündigt Veröffentlichung zweier neuer IFRS für das Kalenderjahr 2024 an

Der IASB hat seine technischen Arbeiten an zwei neuen IFRS-Rechnungslegungsstandards abgeschlossen. Beide neuen Rechnungslegungsstandards sollen in der ersten Jahreshälfte des Kalenderjahres 2024 herausgegeben werden. Der erste der bevorstehenden Rechnungslegungsstandards ist so ausgestaltet, dass Unternehmen Informationen im Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsbeurteilung verdeutlichen und erweitern. Der andere der beiden Rechnungslegungsstandards wird die Erstellung von Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen eines börsennotierten Konzerns erleichtern.

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