Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Der Beitrag beschreibt die Bilanzierung von Materialauschuss, der sich später (weitestgehend) ohne Aufarbeitung wieder für denselben Zweck einsetzen lässt, und geht auch auf nicht wiederverwertbare Ausschüsse oder Materialabfälle ein.
Der Beitrag zeigt den Einfluss klimabezogener Aspekte auf die Durchführung von Wertminderungstests nach IAS 36 im Hinblick auf die Zahlungsströme, den Ansatz der ewigen Rente und geht auch auf die Angabepflichten ein.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Der Beitrag beschreibt die Bilanzierung von Materialauschuss, der sich später (weitestgehend) ohne Aufarbeitung wieder für denselben Zweck einsetzen lässt, und geht auch auf nicht wiederverwertbare Ausschüsse oder Materialabfälle ein.
Der Beitrag zeigt den Einfluss klimabezogener Aspekte auf die Durchführung von Wertminderungstests nach IAS 36 im Hinblick auf die Zahlungsströme, den Ansatz der ewigen Rente und geht auch auf die Angabepflichten ein.
Mietverhältnisse für gewerblich zu nutzende Räumlichkeiten werfen regelmäßig vielfältige Bilanzierungsfragen auf. Der Beitrag widmet sich der bilanziellen Abbildung von Ein- und Umbauten sowie damit zusammenhängenden Verpflichtungen.
Der Beitrag stellt den im März 2024 veröffentlichten Änderungsentwurf IASB/ED/2024/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment (kurz: ED)) vor. Die Vorschläge des IASB zielen dabei auf eine Mischung von erweiterten Angabepflichten und Adjustierungen von Bilanzierungsnormen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Bilanzierung der Steuerklausel aus einem Anteilskauf bei drei Beteiligten“.
In dieser Folge geht es um die Berücksichtigung einer Schnellbauprämie und einer Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung und deren Abbildung als Umsatzerlös in der GuV.
Der IASB hat am 8.5.2024 den IASB ED/2024/3 „Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen“ veröffentlicht. Hiermit werden eng umrissene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen. Der IASB möchte vor dem Hintergrund des schnell wachsenden Markts für solche Energielieferungsverträge (sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPA)) sicherstellen, dass die IFRS Accounting Standards die Auswirkungen solcher Verträge besser abbilden.
Der International Standards Accounting Board (IASB) hat am 9.5.2024 IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht. Damit soll es bestimmten Unternehmen – insbesondere solchen, die keine Finanzinstitute und nicht kapitalmarktorientiert sind – erlaubt werden, sofern sie in den öffentlich zugänglichen IFRS-Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss anzuwenden.
Der International Standards Accounting Board (IASB) hat am 17.4.2024 eine Projektzusammenfassung zur Einstellung des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung veröffentlicht.
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23.4.2024 ein Projekt zur umfassenden Überprüfung der Rechnungslegungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte begonnen. Im Rahmen des Projekts soll beurteilt werden, ob die Regelungen des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ auch im Lichte der aktuellen Geschäftsmodelle weiterhin angemessen sind oder ob die bisherigen Regelungen verbessert werden sollten.
Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.