Bilanzierung erweiterter Garantien
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Bilanzierung erweiterter Garantien“.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Bilanzierung erweiterter Garantien“.
Der Beitrag beleuchtet bilanzielle Aspekte sogenannter „positiver“ Earn-Out-Vereinbarungen, d. h. wenn die Chance einer zusätzlichen Vermögensleistung beim Veräußerer liegt, beim Erwerber mithin eine bedingte, in der Regel zukünftige Zahlungsverpflichtung vorliegt.
In dieser Folge geht es zur die Bilanzierung eines Erbbaurechts nach IFRS 16 einschließlich der Berücksichtigung von Steuerlatenzen.
Am 28.8.2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5) verabschiedet.
Der Beitrag stellt den ESMA-Bericht zu den 2024 durchgeführten Enforcement-Aktivitäten vor und zeichnet die Befunde kompakt nach.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im April 2024 den „Report on 2024 Corporate reporting enforcement and regulatory activities“ veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die ESMA über die Enforcement-Aktivitäten der ESMA und der zuständigen nationalen Enforcement-Stellen des abgelaufenen Jahres im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die IFRS Stiftung hat am 27.3.2025 die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2025 veröffentlicht. Die Taxonomie ermöglicht die digitale Berichterstattung über nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellten Finanzinformationen.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Bilanzierung erweiterter Garantien“.
Der Beitrag beleuchtet bilanzielle Aspekte sogenannter „positiver“ Earn-Out-Vereinbarungen, d. h. wenn die Chance einer zusätzlichen Vermögensleistung beim Veräußerer liegt, beim Erwerber mithin eine bedingte, in der Regel zukünftige Zahlungsverpflichtung vorliegt.
In dieser Folge geht es zur die Bilanzierung eines Erbbaurechts nach IFRS 16 einschließlich der Berücksichtigung von Steuerlatenzen.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Am 28.8.2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5) verabschiedet.
Der Beitrag stellt den ESMA-Bericht zu den 2024 durchgeführten Enforcement-Aktivitäten vor und zeichnet die Befunde kompakt nach.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im April 2024 den „Report on 2024 Corporate reporting enforcement and regulatory activities“ veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die ESMA über die Enforcement-Aktivitäten der ESMA und der zuständigen nationalen Enforcement-Stellen des abgelaufenen Jahres im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die IFRS Stiftung hat am 27.3.2025 die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2025 veröffentlicht. Die Taxonomie ermöglicht die digitale Berichterstattung über nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellten Finanzinformationen.
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner April-Sitzung in Übereinstimmung mit dem Due Process Handbook die vom IFRS IC im März finalisierten Agenda-Entscheidungen erörtert und keine Einwände dagegen erhoben.
Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 27.3.2025 EFRAG mit der Überarbeitung des ESRS Set 1 beauftragt. EFRAG soll den Vorschlag für das überarbeitete ESRS Set 1 bis 31.10.2025 der EU-Kommission vorlegen.
Am 14.4.2025 hat der EU-Rat dem „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt. Zuvor hatte bereits am 3.4.2025 das EU-Parlament zugestimmt.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung“.
In den letzten Jahren haben die Regulierer der Europäischen Union Unternehmen mit umfangreichen Reporting-Anforderungen konfrontiert. Eine sehr umfassende Regelung dazu war die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Sie verpflichtet große Kapitalgesellschaften in der EU sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu, ihre Geschäftsberichte mit einem umfangreichen Nachhaltigkeits-Reporting zu versehen. Von der Berichtspflicht betroffen sind Schätzungen zufolge rund 49.000 Unternehmen innerhalb der EU.
Anders als das HGB enthalten die International Financial Reporting Standards (IFRS) mit IAS 23 konkrete Regelungen für die Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten bei der Bewertung von Vermögenswerten.
Die handelsrechtliche Bilanzierung der „Einbringung“ variiert sowohl beim Zuwendenden als auch beim Empfänger in Abhängigkeit von der Art der Durchführung der Vermögenszuwendung.
Vor dem Hintergrund der bislang nicht erfolgten Umsetzung der CSRD in deutsches Recht verabschiedete das DRSC am 6.3.2025 den Anwendungshinweis DRSC-AH 5. Dieser behandelt das Verhältnis zwischen den die GoB-Vermutung in sich tragenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und den allgemeinen Berichtsgrundsätzen der ESRS.