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Finanzverwaltung

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Einkommensteuer //

Das Finanzamt Kassel nimmt in einem deutschlandweit einmaligen Pilotprojekt Bürgern die Einkommensteuererklärung für 2024 ab (FinMin)

Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgern das Leben leichter machen. Hierauf macht das Hessische Finanzministerium (FinMin) aufmerksam.

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Verfahrensrecht //

Zuständigkeiten u.a. für Stundungen von Landessteuern und sonstigen durch Landesbehörden verwalteten Steuern und Abgaben (Oberste Finanzbehörden der Länder)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben - jeweils einschließlich Nebenleistungen - sowie für den Verzicht auf Zinsen nach § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, soweit sie auf durch Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern und Abgaben erhoben werden, neu geregelt (Gleich lautende Erlasse der oberste Finanzbehörden der Länder v. 7.8.2025 - FM3-S 0336-1/18).

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Finanzverwaltung //

Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück (FinMin)

Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg aufmerksam.

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Einkommensteuer //

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Einführung des neuen KONSENS-Verfahrens (FinMin)

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).

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