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Finanzverwaltung

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Grundsteuer //

Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.4.2026 anzeigen (BayLfSt)

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist nochmals auf die einmalige Verlängerung der Frist zur Anzeige von Änderungen gegenüber der Steuerverwaltung bis zum 30.4.2026 hin und gibt weitergehende Informationen rund um die Anzeige von Änderungen bekannt.

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Digitalisierung //

Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start (FinMin)

Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). Hierüber informiert das Thüringer Finanzministerium (FinMin).

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Digitalisierung //

Anmeldestart für „Steuererklärung per App mit einem Klick“ am 31.3.2026 (FinMin)

Das Niedersächsische Finanzministerium (FinMin) informiert darüber, dass ab dem 31.3.2026 sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden können. Voraussetzung ist ein ELSTER-Account und der Download der „MeinELSTER+“ App auf das eigene Smartphone.

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Außensteuergesetz //

Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG (BMF)

Das BMF hat die überarbeiteten Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 27.3.2026 - IV B 5 - S 1369/00008/003/327).

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen (BMF)

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG veröffentlicht (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 18.3.2026 - FM3-S 0625-1/15).

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