Bilanzierung von Fondsetablierungskosten
Das BMF hat mit Datum vom 19.1.2026 ein Schreiben zu „Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG)“ veröffentlicht.
Das BMF hat mit Datum vom 19.1.2026 ein Schreiben zu „Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG)“ veröffentlicht.
Die Überlassung eines Firmenwagens an Mitarbeiter zur privaten Nutzung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Dies stellt das BMF mit seinem neuesten Schreiben zum Thema klar. Die Entgeltlichkeit der Fahrzeugüberlassung ergibt sich regelmäßig aus der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer zumindest anteilig auch für das Recht zur privaten Nutzung des Firmenwagens erbringt. Es liegt grundsätzlich ein tauschähnlicher Umsatz zwischen der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber und der – anteiligen – Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vor. Der für einen steuerbaren tauschähnlichen Umsatz notwendige unmittelbare Zusammenhang kann sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus weiteren Abreden ergeben.
Mit dem finalen Anwendungsschreiben v. 19.1.2026 ( FAAAK-08723) zu § 6e EStG legt die Finanzverwaltung erstmalig ihre Auffassung zu Umfang und praktischer Umsetzung der ertragsteuerlichen Ermittlung der Fondsetablierungskosten dar. Das Schreiben ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden und kann damit auch Rückwirkung entfalten.
Das BMF hat mit Datum vom 26.1.2026 das finale Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht.
Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG geändert. Ziel war neben der Anpassung an EU-Terminologie und der Einarbeitung von Rechtsprechung auch die Abwendung eines von der EU-Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens. Mit dem lang erwarteten Schreiben v. 24.10.2025, welches in weiten Teilen dem Entwurf v. 17.1.2025 entspricht, konkretisiert das BMF die Anwendungsvorschriften. Auch wenn in weiten Teilen eine Übergangsregelung bis Ende 2027 vorgesehen ist, gibt es schon heute erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist nochmals auf die einmalige Verlängerung der Frist zur Anzeige von Änderungen gegenüber der Steuerverwaltung bis zum 30.4.2026 hin und gibt weitergehende Informationen rund um die Anzeige von Änderungen bekannt.
Auch im Jahr 2025 sind Hamburgs Steuerfahnder konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgegangen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4.028 Steuerfahndungsfälle abgeschlossen – dies stellt einen neuen Höchstwert dar. Dabei wurden Mehrsteuern i. H. von rund 45 Mio. € festgestellt (2024: 54,5 Mio. €). Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.
Das BMF hat zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen gem. § 4 Nummer 4b UStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 9.4.2026 - III C 3 - S 7157-a/00005/001/052).
Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). Hierüber informiert das Thüringer Finanzministerium (FinMin).
Die Thüringer Finanzverwaltung hat eine Task Force zur Influencerbesteuerung gegründet. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
Bei Kassenkontrollen von Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios in ganz Baden-Württemberg hat die Finanzverwaltung zahlreiche Verstöße festgestellt. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf. Hierüber informiert die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (OFD).
Das BMF hat zum Leistungsbezug für unternehmerische und nichtunternehmerische Zwecke sowie zur Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen dem unternehmerischen Bereich und der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit i. e. S. Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 1.4.2026 - III C 2 - S 7316/00022/007/023).
Das BMF hat im Hinblick auf Organschaften zur Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i. e. S. Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 1.4.2026 - II C 2 - S 7105/00035/008/056).
Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse März 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.4.2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/032).
Das BMF hat zur Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen Stellung genommen und klargestellt, dass eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG i.V.m. § 6a UStG nicht in Betracht kommt (BMF, Schreiben v. 31.3.2026 - III C 3 - S 7140/00020/001/048).
Das Niedersächsische Finanzministerium (FinMin) informiert darüber, dass ab dem 31.3.2026 sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden können. Voraussetzung ist ein ELSTER-Account und der Download der „MeinELSTER+“ App auf das eigene Smartphone.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) informiert darüber, dass für die sogenannten Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die „Anlage N Gre“ zur Verfügung steht.
Das BMF hat einen umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Hierbei geht das BMF u.a. darauf ein, was die geplante Reform für die Bürger bedeutet, wie genau die neue Förderung funktionieren und welche Vorsorgeprodukte es geben soll.
Das BMF hat die überarbeiteten Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 27.3.2026 - IV B 5 - S 1369/00008/003/327).
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG geäußert (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 10.3.2026 - S 4501).
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG veröffentlicht (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 18.3.2026 - FM3-S 0625-1/15).
Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der BMF-Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 19.3.2025 ergangen sind, veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 20.3.2026 - IV A 2 - O 2000/00079/006/001 sowie BMF, Schreiben v. 20.3.2026 - IV A 2 - O 2000/00074/006/002).
Das BMF hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Aktivrente aktualisiert (Stand: 16.3.2026).
Das BMF hat den AEAO aktualisiert. Die Änderungen insbesondere zu § 146a haben sich aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergeben (BMF, Schreiben v. 17.3.2026 - IV D 2 - S 0316-a/00027/008/020).
Das BMF hat ausgehend von dem BFH-Urteil v. 30.6.2022 – V R 25/21 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 3.3.2026 - III C 3 - S 7117-e/00003/005/058).