Außensteuergesetz | Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG (BMF)
Das BMF hat die überarbeiteten
Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung,
dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13
Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und dem Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen
der §§ 5, 7 bis 13 AStG bekannt gegeben ().
Hintergrund: Die mit im Bundessteuerblatt (BStBl I 2024 S. 984) veröffentlichten Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG, für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem beginnen, wurden aufgrund der ab dem Veranlagungszeitraum 2025 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und an die technischen Anforderungen angepasst.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die überarbeiteten und mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten bundeseinheitlichen elektronischen Vordrucke Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, und Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten nebst Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG stehen in ELSTER bereit. Sie werden dementsprechend weder bekannt gemacht noch im Formular-Management-System bereitgestellt.
Die Abfragen aus den Vordrucken Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen, Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten und Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) wurden – soweit erforderlich – in diese Vordrucke integriert.
Einige der Abfragen aus den bisher geltenden Vordrucken mussten aufgrund der programmtechnischen Vorgaben in ELSTER in einen neu entwickelten Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG verschoben werden. Der Fragebogen soll der Prüfung dienen, ob die Voraussetzungen für die (Hin-)Zurechnungsbesteuerung vorliegen und gegebenenfalls eine Steuernummer für Zwecke der Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 3 AStG zu erteilen ist, sofern Steuerpflichtige aufgrund ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft für Zwecke der Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 3 AStG noch nicht steuerlich erfasst sind.
Folgende Vordruckmuster wurden bekannt gegeben:
Die überarbeitete Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Abs. 4 AStG) erfüllt ist, nebst Anleitung.
Der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG nebst Ausfüllhilfe.
Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der vorgenannten Anzeige und des Fragebogens nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten sind für Veranlagungszeiträume ab 2025 die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke stehen voraussichtlich ab dem im FormularManagement-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.
Die Vordruckmuster stehen auf der Webseite des BMF zur Verfügung.
Quelle: (lb)
Fundstelle(n):
NAAAK-13070