Finanzverwaltung | Task Force zur Influencerbesteuerung (FinMin)
Die Thüringer Finanzverwaltung hat
eine Task Force zur Influencerbesteuerung gegründet. Ziel der Task Force ist
es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu
erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr sorgten Schlagzeilen über möglichen Steuerbetrug durch Influencer bundesweit für Aufmerksamkeit. „Auch Thüringen liegt inzwischen umfangreiches Datenmaterial vor, das unsere Zuständigkeit betrifft“, erklärte die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf. „Es gibt im Social-Media-Bereich ein erhebliches Potenzial, dem Staat Einnahmen vorzuenthalten. Dem möchten wir mit klaren Regeln, gezielter Aufklärung und einer aktiven Steuerverwaltung begegnen.“
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Die neu gegründete Task Force besteht aus 15 Mitgliedern aus Theorie und Praxis, darunter Steuerfachleute des Finanzministeriums, Steuerfahnder, Betriebsprüfer und Mitarbeiter der Steueraufsichtsstelle. Ziel ist es, alle Fachbereiche von der steuerlichen Anmeldung bis hin zu Ermittlungsmaßnahmen eng zu vernetzen und die Steuerpflichtigen systematisch zu identifizieren.
Die Task Force startet mit der Prüfung bereits bekannter Influencer und Social-Media-Akteure in Thüringen. „Aktuell sind 516 hauptberufliche Influencer und Influencerinnen erfasst. Dazu kommen zahlreiche nebenberuflich tätige Social-Media-Akteure. Wir gehen jedoch von einer Dunkelziffer aus, da viele unter Fantasienamen agieren“, informiert Ministerin Katja Wolf.
Die Auswertung umfasst mehr als 100.000 Datensätze von Plattformen wie YouTube, OnlyFans und Twitch. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen sowohl zu Mehreinnahmen führen als auch die Basis für weitere, gezielte Maßnahmen bilden.
„Für uns ist entscheidend, strukturellen Besteuerungsdefiziten nachzugehen und Steuergerechtigkeit herzustellen – das ist unser gesetzlicher Auftrag“, so Ministerin Katja Wolf. Erste Ergebnisse aus Betriebsprüfungen werden für die Jahre 2021 bis 2023 erwartet; belastbare Aussagen zu den Steuermehreinnahmen seien derzeit noch nicht möglich.
Um Influencer und auch die Öffentlichkeit über steuerliche Pflichten im Social-Media-Bereich zu informieren, hat das Ministerium einen leicht verständlicher Flyer erstellt, der online auf den Webseiten der Thüringer Finanzverwaltung sowie auf den Social-Media-Kanälen verfügbar ist.
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
IAAAK-13546